Voraussetzung für die Bereitstellung der Bundesmittel ist eine Verpflichtungserklärung der Länder, worin Kriterien der Mittelvergabe dargelegt werden. „Leider weigert sich die Wissenschaftsbehörde den neuen Gestaltungsspielraum für stabilere Beschäftigungsverhältnisse zu nutzen. Die Hamburger Erklärung beinhaltet weder Zielvorgaben, wie der Anteil unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse in den nächsten Jahren ausgebaut werden soll, noch konkrete Entwicklungsziele bezüglich des Frauenanteils bei den Professuren,“ kritisiert Fredrik Dehnerdt, stellvertretender Vorsitzender der GEW Hamburg. „Es ist bedauerlich, dass die Behörde ihrer Verantwortung nicht nachkommt die sie mit dem Label ‚Stadt der guten Arbeit‘ vor sich herträgt.“
„Andere Bundesländer machen uns vor wie es geht und haben bereits Zielvorgaben für Dauerstellen in die Verpflichtungserklärung aufgenommen“, erklärt Stephanie Rose, wissenschaftspolitische Sprecherin der Linksfraktion. „Hamburg muss hier nachlegen und dazu Vorgaben in die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen aufnehmen. Zur kommenden Bürgerschaftssitzung werden wir dazu einen Antrag einbringen. Darin fordern wir eine Quote von 65 Prozent unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse, der durch den Zukunftsvertrag finanzierten Stellen“, so Rose weiter.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE findet sich unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/72612/dauerhafte_beschaeftigungsverhaeltnisse_an_hamburgs_hochschulen_sicherstellen.pdf
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