Landvolk-Kritik an NABU-Bedingungen unbegründet

Der NABU Niedersachsen hat jüngst die Bedingungen bekräftigt, wonach ein erfolgreiches Volksbegehren auch mit dem Niedersächsischen Weg vereinbar sei. Hierzu gehören vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Gesetze (Naturschutzgesetz, Waldgesetz, Wassergesetz), die den Zielen des Niedersächsischen Weges und des Volksbegehrens in keinster Weise nachstehen oder diese verwässern, sowie eine haushaltsrechtliche Sicherung der Maßnahmen. Unverständlich ist dem NABU Niedersachsen nun die Kritik des Landvolks an diesen Bedingungen, welche von dort aus als undemokratisch bezeichnet werden.

„Über sein Demokratieverständnis sollte das Landvolk nochmal nachdenken“, rät NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann. „Mit unserem Volksbegehren machen die Bürgerinnen und Bürger selbst ein gutes Naturschutz-, Wasser- und Waldgesetz. Demokratischer geht es gar nicht.“

Die Kritik des Landvolks an den Bedingungen des NABU für ein Zustandekommen des Niedersächsischen Weges zeige aber erneut, wie schwierig dieser Weg noch immer sei, so Buschmann. „Einige Kreisverbände des Landvolks ziehen gegen Maßnahmen wie Gewässerrandstreifen und einen besseren Schutz von Wiesenvögeln zu Felde, die vom Landvolk in der Absichtserklärung zum Niedersächsischen Weg selbst unterschrieben worden sind. Offenbar hoffen einige Akteure des Landvolks immer noch, mit kleinen Maßnahmen hier und da das Volksbegehren stoppen zu können. Diese Hoffnung wird aber nicht aufgehen. Nur, wer für das Volksbegehren unterschreibt, kann derzeit sicher sein, dass wir tatsächlich gesetzliche Änderungen für eine intaktere Natur in Niedersachsen, für mehr Insekten- und Gewässerschutz erreichen“, so Dr. Buschmann abschließend. 

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