„Heute hat die Landesregierung eine wichtige Stellschraube für die Energiewende beschlossen, die Einführung einer Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude. Das ist grundsätzlich positiv für den Klimaschutz und das Handwerk. Allerdings halten wir auch für neue Wohngebäude eine entsprechende Pflicht für notwendig, um wichtige Klimaziele zu erreichen. Perspektivisch brauchen wir zudem Anreize für den Gebäudebestand, um auch diese Potenziale für den Klimaschutz zu nutzen“, so Vogel.
Sehr bedauerlich sei, dass der Passus „Von der PV-Pflicht ausgenommen sind Gebäude, bei denen der Wohnanteil fünf Prozent überschreitet“ unverändert im Gesetzentwurf stehe. Vogel: „Man hätte es für einen Schreibfehler halten können, wenn der Aspekt rechtzeitig vor Kabinettsbeschluss auf eine Anhebung auf eine Überschreitung des Wohnanteils von 50 Prozent korrigiert worden wäre.“ Scheinbar sei diese „Fünf-Prozent-Ausnahmeregelung“ jedoch so gewollt und wohl der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich die Regierungsfraktionen im neuen Klimaschutzgesetz einigen konnten.
„Durch diese Regelung wird eine Umgehung der Solarpflicht sehr einfach. Schon beim Neubau eines Nichtwohngebäudes mit einer Inhaber- oder Hausmeisterwohnung ist der Bauherr je nach Größe nicht mehr verpflichtet, eine PV-Anlage zu installieren. Damit wird die Chance für einen umfassenden Ausbau der Photovoltaik vergeben. Das kann nicht im Interesse eines konsequenten Klimaschutzes sein“, so Vogel. Aber: Kein Gesetz verlasse bekanntlich das Parlament so, wie es eingebracht wurde. Das Handwerk setze darauf, dass diese „Fünf-Prozent-Ausnahmeregelung“ im Parlamentarischen Verfahren noch geändert werde.
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