Hy­dro­lo­ge bzw. In­ge­nieu­rin (m/w/d) im Hy­dro­lo­gi­schen Dienst (Hamburg)

Tätigkeitsprofil: Betreiben und Unterhalten des gewässerkundlichen
Landesmessnetzes (z.B. Überwachungskonzepte, Qualitätskontrolle)
und Koordinieren und Betreuen von Gutachter- und Ingenieurbüros im
Rahmen von BeauftragungenPlanen und Optimieren des
MessstellenetzesPrüfen, Aufbereiten und Auswerten hydrologischer
Messwerte und auf dieser BasisBeraten von anderen Dienststellen in
gewässerkundlichen FragestellungenBeantworten von Anfragen von
Privaten, Firmen sowie Ingenieurbüros, von anderen Dienststellen
und aus dem parlamentarischen RaumPrüfen und Auswerten von
technisch-wissenschaftlichen Fachbeiträgen Anforderungsprofil:
Erforderlich Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) in der
Fachrichtung Bauingenieurwesen (Wasserwirtschaft und Wasserbau),
der Hydrologie oder vergleichbaren Studiengängen oderdem
Hochschulabschluss gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
oderwenn Sie verbeamtet sind: Befähigung für die Laufbahn der
Technischen Dienste in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt.
Vorteilhaft detaillierte Kenntnisse der Fachgebiete „Hydrologie“,
„Geohydrologie“, „Hydraulik“, „Statistik“ und „Modellierung“ sowie
mindestens zweijährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet,Kenntnisse
und praktische Erfahrungen in der gewässerkundlichen Messtechnik
(Funktionsweise und Wartung von Wasserstandsmessgeräten sowie
Datensammlern einschließlich Fernübertragungsoption) sowie im
Brunnen- und Messstellenbau,Kenntnisse der gängigen Software
(Windows, Word, Excel, Access
undGeoinformations-systeme),praktische Erfahrungen mit der
Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Leistungen (VOL),
Bauleistungen (VOB) und Materiallieferungen im Rahmen von
Reparatur-, Wartungs- und Pflegearbeiten sowie Neu- und
Rückbaumaßnahmen von Messstellen. Dies ist ein Auszug der
Stellenausschreibung. Die vollständige Stellenausschreibung kann
unter dem untenstehenden Link abgerufen werden. Weitere
Informationen Stellenangebot (HTML-Seite) Kartenansicht Größere
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für Ge­neh­mi­gung der Ab­was­ser­be­sei­ti­gung von
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