Brasilien: Unternehmen tragen mit Fleischhandel von illegal gehaltenen Rindern im Amazonasgebiet zu Menschenrechtsverletzungen bei

.

· Zwischen August 2018 und Juli 2019 wurden in indigenen Amazonasgebieten 497 km² Regenwald vernichtet. Das entspricht einer Steigerung von 91 Prozent zum Vorjahreszeitraum.

· Die illegale Landaneignung geht häufig mit Drohungen, Einschüchterung, Gewalt und Vertreibung der indigenen Bevölkerung und der traditionellen Bewohner der Schutzgebiete einher.

· Fleisch von illegaler kommerzieller Viehzucht findet sich auch in der Wertschöpfungskette des führenden brasilianischen Fleischexporteurs wieder.

In der Lieferkette von JBS, dem weltweit größten Fleischproduzenten, findet sich Rindfleisch von illegal in geschützten Gebieten des brasilianischen Amazonas-Regenwalds gehaltenen Rindern. Das geht aus dem neuen Amnesty-Bericht From Forest to Farmland hervor.

Offenbar prüft das Unternehmen seine Lieferkette nicht ausreichend auf illegal gehaltene Rinder und verstößt damit gegen seine Sorgfaltspflichten gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Da das Unternehmen auch wirtschaftliche Anreize für die illegale Rinderhaltung in Schutzgebieten schafft, trägt JBS zu Menschenrechtsverletzungen gegen indigene Gemeinschaften und die traditionellen Bewohner der Schutzgebiete bei, erklärt Amnesty International.

Amnesty International fand an den drei untersuchten Standorten zwar keine Hinweise auf eine direkte Beteiligung von JBS an Menschenrechtsverletzungen, stellte allerdings fest, dass illegal in Schutzgebieten gehaltene Rinder in die Lieferkette des Unternehmens gelangt waren. Die Menschenrechtsorganisation fordert JBS auf, bis Ende 2020 die notwendigen Schritte einzuleiten, um diesen Missstand zu beheben.
 
Weltgrößter Fleischexporteur

Rund drei Viertel des brasilianischen Rindfleischs werden im Inland konsumiert. Das verbleibende Viertel gelangt in die globale Wertschöpfungskette und macht Brasilien zum weltweit größten Rindfleischexporteur mit JBS als Hauptexporteur.

Gerade in der sensiblen Amazonasregion wird die brasilianische Viehwirtschaft massiv ausgeweitet. So hat sich die Zahl der Rinder in diesem Gebiet von 1988 bis 2018 fast vervierfacht. Durch die Ausweitung der Weideflächen wurden große Teile geschützten Regenwalds u.a. auf dem Territorium indigener Gemeinschaften vernichtet. Insgesamt sind aus 63 Prozent des zwischen 1988 und 2014 abgeholzten Regenwalds Weideflächen geworden. Regierungsangaben zufolge wurden zwischen August 2018 und Juli 2019 in indigenen Amazonasgebieten 497 km² Regenwald vernichtet. Im Vergleich mit der Fläche aus dem gleichen Zeitraum im Vorjahr entspricht das einer Steigerung von 91 Prozent.

Menschenrechtsverletzungen in geschützten Gebieten

In den drei von Amnesty International besuchten Gebieten verloren indigene Gemeinschaften durch illegale Landaneignungen Teile ihres Territoriums, das nach brasilianischen Gesetzen geschützt ist. Die Landrechte indigener Menschen sind zudem in internationalen Menschenrechtsnormen festgeschrieben. In allen drei Gebieten ist die kommerzielle Viehhaltung gesetzlich verboten.

Die Rolle der Behörden und Verschleierung der Lieferketten

Amnesty International kommt zu dem Schluss, dass die zuständigen Stellen für Tiergesundheitskontrollen de facto die illegale kommerzielle Viehzucht ermöglichen. Sie registrieren kommerzielle Rinderfarmen und stellen ihnen Dokumente für Viehtransporte aus, auch, wenn sie sich in Schutzgebieten oder indigenen Gebieten befinden.
 
"Die brasilianischen Behörden müssen diese Praxis sofort einstellen und die Lieferketten besser kontrollieren, wenn die illegale Rinderhaltung in Brasiliens Amazonasgebiet und die damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen verhindert werden sollen," so Katharina Masoud, Expertin für die Region Amerikas bei Amnesty International in Deutschland.

Laut Angaben von Experten, mit denen Amnesty International gesprochen hat, gibt es Hinweise darauf, dass Rinder, die illegal in Schutzgebieten gehalten wurden, durch legale Rinderfarmen geschleust werden, um den Anschein von Legalität zu erwecken – eine Praxis, die als cattle laundering bekannt ist und existierende Überwachungsmechanismen umgeht.
 
Sogar offizielle Behörden wie die Staatsanwaltschaft im Bundesstaat Pará gehen davon aus, dass es kaum möglich ist, Fleisch aus dem Amazonasgebiet zu konsumieren, welches nicht mit Entwaldung in Verbindung gebracht werden kann.

„Angesichts der Abholzung und Brandrodung im Amazonasgebiet sowie der einhergehenden Entwaldung der Lunge des Planeten stehen sowohl die brasilianischen Behörden als auch die Unternehmen in der Pflicht sicherzustellen, dass ihre Zulieferer nicht zu Menschenrechtsverletzungen gegen die indigene Bevölkerung und die traditionellen Bewohner_innen des Amazonas beitragen. Auch die EU muss sicherstellen, dass in dem Freihandelsabkommen mit dem Mercosur, zu dem Brasilien gehört, die Einhaltung von Menschenrechten oberste Priorität hat“, sagt Katharina Masoud.

Über den amnesty international Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.

AMNESTY INTERNATIONAL ist eine von Regierungen, politischen Parteien, Ideologien, Wirtschaftsinteressen und Religionen unabhängige Menschenrechtsorganisation. Amnesty setzt sich seit 1961 mit Aktionen, Appellbriefen und Dokumentationen für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt ein. Die Organisation hat weltweit mehr als sieben Millionen Unterstützer. 1977 erhielt Amnesty den Friedensnobelpreis.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

amnesty international Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Zinnowitzer Straße 8
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 420248-0
Telefax: +49 (30) 420248-488
http://www.amnesty.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel