Schutzschirm für Heilmittelerbringer

In Rheinland-Pfalz haben bereits weit mehr als die Hälfte der antragsberechtigten Leistungserbringer einen Antrag auf Ausgleichszahlung in einer Gesamthöhe von über 34,6 Mio. Euro gestellt. Insgesamt stehen 48 Mio. Euro für die zugelassenen Physiotherapeuten, Masseure, Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten in Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Bis zum 30.06.2020 können alle zugelassenen Heilmittelerbringer, die aufgrund der Corona-Pandemie Mindereinnahmen hatten, noch einen Antrag stellen.

„Der Schutzschirm ist eine erhebliche Hilfe für die Heilmittelerbringer, da die Zahl der Verordnungen deutlich zurückgegangen ist. Wir sind froh, dass wir das Antragverfahren rasch und unbürokratisch umsetzen können. Die Anträge werden derzeit tagesaktuell bearbeitet, sodass die Heilmittelerbringer zeitnah die finanzielle Hilfe bekommen, die ihnen zusteht“, betonte Martin Schneider, der Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz.

„Die hohe Nachfrage nach der Ausgleichzahlung des Schutzschirms wird von uns schnell und unbürokratisch bedient. So unterstützen wir in der gegenwärtigen schwierigen Lage aktiv unsere Gesundheitspartner und sichern somit nachhaltig das regionale Versorgungsangebot für unsere Versicherten mit Heilmitteln“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.

Heilmittelerbringer nehmen Schutzschirm gut an

Seit dem 20. Mai 2020 können die insgesamt 70.000 Heilmittelerbringer in Deutschland einen Antrag auf eine Ausgleichszahlung bei den zuständigen Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung (ARGE) in den Bundesländern beantragen. Rund eine Milliarde Euro stehen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss ist eine Einmalzahlung und wird unabhängig von anderen Fördermaßnahmen gewährt. Die Höhe ist unter anderem abhängig vom Zeitpunkt der Zulassung des Leistungserbringers: Zugelassene Heilmittelerbringer, die bis zum 31. Dezember 2019 zugelassen worden sind, erhalten grundsätzlich 40 Prozent der Vergütung, die der Leistungserbringer im vierten Quartal 2019 für Heilmittel gegenüber den Krankenkassen abgerechnet hat. Für Leistungserbringer, deren Zulassung in den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2020 fällt, beträgt der Zuschuss 4.500 Euro. Bei Zulassung im Mai 2020 3.000 Euro und bei Zulassung im Juni diesen Jahres 1.500 Euro.

Wie läuft das Antragsverfahren?

Die Anträge gehen je nach Postleitzahl des Heilmittel-Leistungserbringers an die vdek-Landesvertretung, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse oder die IKK Südwest. Nähere Informationen gibt es unter www.zulassung-heilmittel.de.

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