Gestern hat das Kabinett Eckpunkte für eine freiwillige Gutscheinlösung im Pauschalreiserecht beschlossen. Die Lösung sieht nach Auskunft der ARAG Experten vor, dass Reiseveranstalter ihren Kunden statt der sofortigen Erstattung der Vorauszahlung einen Gutschein für eine spätere Pauschalreise anbieten dürfen. Voraussetzung ist, dass die Reise vor dem 8. März gebucht wurde und wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden konnte. Werden die Gutscheine nicht bis spätestens Ende 2021 eingelöst, erhalten Pauschalreisende das Geld zurück. Sollte die Versicherung des Gutscheins nicht ausreichen, sind sie im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters durch eine staatliche Garantie in vollem Umfang abgesichert. Auf Grundlage dieser Eckpunkte wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzesentwurf für eine freiwillige Gutscheinlösung im Pauschalreiserecht erarbeiten.
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