Lesezirkel mahnt Handwerkskammer Hamburg erfolgreich ab

Nachdem die Handwerkskammer Hamburg  auf ihrer Homepage unter anderem behauptet hatte, dass es ausdrücklich nicht erlaubt sei, Lesezirkelangebote bzw. Zeitschriften in Friseurbetrieben anzubieten, ist ein Lesezirkel rechtlich erfolgreich gegen diese falschen Behauptungen vorgegangen. Die Handwerkskammer Hamburg hat sich verpflichtet, diese Behauptungen zu unterlassen und nicht weiter zu verbreiten. Unter https://www.hwkhamburg.de/… schreibt die HWK nunmehr: Lesezirkelangebote sind erlaubt!

Für den Lesezirkel ist dies ein weiterer Schritt im Kampf gegen Fehlinformationen.

„Wir müssen leider nach wie vor feststellen, dass die Informationslage für unsere Friseurkunden sehr undurchsichtig ist, und sie  nicht richtig informiert werden. Das ist sehr bedauerlich“, so der Geschäftsführer des Verbands Deutscher Lesezirkel, Klaus Hemmerling.

Erlaubt ist die Nutzung der Mietzeitschriften durch die Kunden  unter Berücksichtigung der allgemeine Hygieneempfehlungen, Handhygiene sowie Mund-Nase-Schutz. In den „Schutzmaßnahmen im Friseursalon“ der BGW (Berufsgenossenschaft) werden Zeitschriften gar nicht mehr erwähnt. 

Die Lesezirkel verbreiten wöchentlich über 2 Mio. Zeitschriften, sie sind eine wesentliche Säule des Pressevertriebs in Deutschland.

Weitere Infos: Verbandsgeschäftsstelle Tel. 0211 / 6907320 Mail: info@lesezirkel-verband.de. www.lesezirkel-verband.de

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