Gehälter im Öffentlichen Gesundheitsdienst analog der Tarifordnungen an Kliniken anpassen!

Der Hartmannbund Niedersachsen hat die Finanzminister der Länder aufgefordert, für die im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) tätigen Ärztinnen und Ärzte innerhalb des TVöD/TV-L eine äquivalente Vergütung zu den Klinikärzten festzulegen. „Der ÖGD hat immer eine wesentliche Rolle innerhalb der Gesundheitsversorgung in Deutschland eingenommen, hat aber in Bezug auf die ärztliche Wertschätzung und vor allem auch mit Blick auf die angemessene Honorierung die entsprechende Anerkennung nie erhalten. Das wird jetzt endlich Zeit“, sagte die Vorsitzende des Hartmannbundes in Niedersachsen, Prof. Dr. Anke Lesinski-Schiedat. 

Durch die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen seien die Aufgaben des ÖGD noch einmal allen deutlich bewusst geworden, so Lesinski-Schiedat – auch denjenigen, denen dies bisher noch nicht in erforderlichem Umfang klar gewesen sei. So sei der ÖGD unter anderem verantwortlich für viele sogenannte Screening-Aufgaben, um rechtzeitig Bevölkerungsgruppen auf ein bekanntes Risiko oder eine Therapie/Schutzimpfung hinzuweisen. Diese Kompetenz des Erkennens von Risiken und der damit verbundene Schutz des Einzelnen und der Bevölkerung habe eine besondere Bedeutung in einer globalisierten Welt. ​

Lesinski-Schiedat betonte die Notwendigkeit, die „beschützende Rolle des ÖGD“ auf die aktuell definierten Risikogruppen, die in großen gemeinsamen Wohneinheiten (Senioren/Pflegeeinrichtungen) lebten, auszuweiten. „Die grundsätzlich hohe ärztliche Kompetenz, auf der diese Aufgabenerweiterung basiert, muss dann auch zu einer adäquaten Gehaltserhöhung bei den Ärztinnen und Ärzten des ÖGD führen“, betonte die niedersächsische Hartmannbund-Vorsitzende abschließend noch einmal.​

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