Gebäudeenergieberater – Erleichterung der Eintragung

Bisher waren nur 4.000 Experten in die Energie-Effizienz-Expertenliste eingetragen. Dies könnte sich nun ändern, denn mit der neuen Richtlinie seit dem 1. Dezember dürfen Gebäudeenergieberater (HWK), die in einem Handwerksbetrieb angestellt sind oder diesen führen, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte Vor-Ort-Beratung, die dann Energieberatung für Wohngebäude heißt, durchführen und somit auch den gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Im Anschluss dürfen eben diese Gebäudeenergieberater auch die anschließenden Sanierungsmaßnahmen durchführen. Dies war bisher strikt getrennt worden.

Denn bisher wurde die personenbezogene unabhängige Energieberatung vorausgesetzt und die Förderung konnte nur in Anspruch genommen werden, wenn der beratende Handwerker kein wirtschaftliches Interesse an der Umsetzung der baulichen Maßnahmen hatte.

Daher waren der größte Teil der handwerklichen Gebäudeenergieberater ausgeschlossen worden, denn diese hatten einen eigenen Betrieb. Dies hat sich nun mit der neuen Richtlinie geändert. Wenn die Grundqualifikation nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) und die Weiterbildung zum Energieberater gemäß der Richtlinie erfolgt ist, darf der Handwerker hinterher auch die baulichen Maßnahmen anbieten. Dies ermöglicht den Kunden eine kompetente Beratung und daraufhin abgestimmte bauliche Sanierung aus einer Hand.

Der nächste Kurs zum Gebäudeenergieberater/in (HWK) findet vom 09.11.2018 – 15.03.2019 in der Bildungsakademie der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald statt.

Informationen sind erhältlich bei Diana Greger Tel: 0621 18002 224 oder unter greger@hwk-mannheim.de.

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