Wer einen Flug bucht, kann diesen vor Reisebeginn jederzeit kündigen, so ARAG Experten. Für jeden nicht angetretenen Flug darf der Kunde sämtliche Steuern und Flughafengebühren zurückverlangen. Das gilt sogar, wenn man den Flieger ganz einfach verpasst hat. Der Grund spielt keine Rolle! Der Fluggast hat außerdem Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, wenn die Airline den Sitzplatz noch anderweitig vergeben konnte. Die Fluggesellschaft darf auch kein pauschales Entgelt dafür verlangen, dass sie die Stornierung bearbeitet. So sieht es der Bundesgerichtshof. Diese Rechtsprechung ist auch mit europäischem Recht vereinbar, urteilte der Europäische Gerichtshof am 6. Juli 2017 in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) gegen Air Berlin (EuGH, Az.: C-290/16).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.