Die aktuelle Coronavirus-Krise erfordert nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes eine deutlich andere Prioritätensetzung auch im Hinblick auf anstehende Gesetze und Auflagen für die Landwirtschaft. „Jetzt geht es um Versorgungssicherheit und darum, Landwirtschaft arbeitsfähig zu halten“, stellt DBV-Präsident Joachim Rukwied klar. „Neue Verschärfungen im Ordnungsrecht bedürfen gerade jetzt einer kritischen Überprüfung. Die Folgenabschätzung für einige geplante Regelungen sind bisher nur unzureichend erfolgt, so zum Beispiel bei der Düngeverordnung.“ Dazu zählen das für den Gewässerschutz kontraproduktive Andüngungsverbot für Zwischenfrüchte im Sommer, die pauschale Deckelung der Düngung unterhalb des Bedarfs und die fehlende Festlegung auf Kriterien für eine Abgrenzung der Roten Gebiete. Die verpflichtende Binnendifferenzierung sollte in der Verordnung erfolgen und nicht erst auf eine Verwaltungsvorschrift vertagt werden. „Dafür müssen wir uns Zeit nehmen“, so der Bauernpräsident.
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