Die Warnungen des Weltklimarats sind deutlich: Hitzewellen, Dürren und schmelzende Gletscher verschärfen die angespannte Lage in wasserarmen Gebieten. Dazu gehören Südasien, weite Teile Afrikas sowie viele Andenländer. Der steigende Meeresspiegel führt vor allem an den dichtbesiedelten Küsten Asiens zur Versalzung von Grundwasser. Schon 2050 könnte nach UN-Angaben die Hälfte der Weltbevölkerung unter Wassermangel leiden.
Klimabedingte Katastrophen belasten zudem überdurchschnittlich die Staatshaushalte armer Länder und damit auch ihre Fähigkeit, in den Ausbau sicherer Trink- und Abwassersysteme zu investieren. Dabei haben schon heute mehr als zwei Milliarden Menschen keinen gesicherten Zugang zu sauberem Trinkwasser. Arme und ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen sind überdurchschnittlich betroffen.
Deutschland unterstützt zwar das UN-Nachhaltigkeitsziel, wonach bis 2030 alle Menschen ausreichenden Zugang zu Trinkwasser haben sollen, und bekennt sich zum Menschenrecht auf Wasser. Dennoch belegen selbst Regierungsgutachten zu schwache Klimaschutzmaßnahmen, um eine zerstörerische Erderhitzung von mehr als 1,5°C zu verhindern. Damit missachtet Deutschland seine eigenen Zielsetzungen und verletzt seine menschenrechtlichen Pflichten. „Um das Ziel einer Welt ohne Hunger und Durst glaubhaft vertreten zu können, muss Deutschland seine Klimaschutzpolitik endlich an wissenschaftliche Erkenntnisse und völkerrechtliche Verpflichtungen anpassen“, fordert Gertrud Falk, Wasserreferentin von FIAN.
Stattdessen fördert die Bundesregierung durch ihre Entwicklungs- und Handelspolitik großflächige Plantagen in Ländern des globalen Südens, die häufig zur Bewässerung Flüsse umleiten, Dämme bauen oder das Grundwasser abzapfen. Während die „Cash Crops“ der industriellen Exportlandwirtschaft wie Futtersoja, Baumwolle oder Avocados intensiv bewässert werden, sitzen Kleinbauernfamilien auf dem Trocknen. Dies steht im Widerspruch zur 2018 verabschiedeten UN-Kleinbauernerklärung, die das Menschenrecht auf Wasser auch kleinbäuerlichen Produzenten zuerkannt. Diese müssen daher gegenüber industriellen Projekten vorrangig Zugang zu Wasser erhalten. Das Entwicklungsministerium (BMZ) fördert zwar auch die kleinbäuerliche Landwirtschaft. Die Gelder der KfW-Bankengruppe und ihre Geldanlagen in Fonds wie dem Africa Agriculture and Trade Investment Fund (aatif) fördern aber ausschließlich industrielle und exportorientierte Agrarprojekte. „Das doppelte Spiel bei der Agrarförderung des BMZ muss aufhören“ fordert Falk. „Die Bundesregierung wird ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nur gerecht, wenn sie der Verwirklichung des Rechts auf Wasser Vorrang gegenüber den Interessen der Agrarindustrie einräumt.“
Hintergrundinformationen:
– UN Water: Weltwasserbericht 2019, www.unwater.org/publications/world-water-development-report-2019/
– Klima-Allianz: Regierungsgutachten zum Klimaschutz, www.klima-allianz.de/presse/meldung/nun-ist-es-offiziell-bundesregierung-tut-beim-klimaschutz-zu-wenig/
– Climate Central: Studie zur Überschwemmungen durch Klimaerhitzung www.klimareporter.de/erdsystem/land-unter
– African Agriculture and Trade Investment Fund: www.aatif.lu/home.html
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