Glyphosat contra biologische Vielfalt: Empfehlungen des BfN

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) weist auf die gravierenden Risiken glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel für die biologische Vielfalt hin und empfiehlt die Anwendung in Deutschland so schnell wie möglich zu beenden. Die nach der Entscheidung der Wiederzulassung von Glyphosat in Europa zu treffenden Regelungen zum Umgang mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in Deutschland stehen mit der Konstituierung der entsprechenden Fachausschüsse nun auf der Agenda des Bundestages. Zudem ist am 2. Februar eine Debatte des Bundesrates geplant. Das BfN hat dazu Empfehlungen in einem Positionspapier veröffentlicht.

„Der Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln hat, das belegen die von uns ausgewerteten wissenschaftlichen Studien, erhebliche negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Das trifft auch für die in Deutschland derzeit zugelassenen Anwendungen zu. Hier sind insbesondere indirekte Auswirkungen auf die Vielfalt und Dichte von Arten zu befürchten und diese können zum Beispiel den Insektenrückgang noch verstärken“, erklärt BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. „Deshalb ist es unumgänglich, die biologische Vielfalt insbesondere in der Agrarlandschaft deutlich besser als bislang vor solchen Auswirkungen zu schützen. Einen Beitrag dazu wollen wir mit unserem Positionspapier zu den Auswirkungen von Glyphosat auf die Biodiversität und den darin formulierten Empfehlungen leisten.“

Glyphosat ist weltweit der meist verwendete Herbizidwirkstoff – mit hohen Risiken für die biologische Vielfalt. Dabei sind sowohl die direkten toxischen Wirkungen als auch die indirekten Wirkungen auf so genannte Nichtzielarten zu berücksichtigen. Direkte Auswirkungen auf die Flora zeigen sich unter anderem bei gefährdeten Ackerwildkrautarten. Direkte Auswirkungen auf die Tierwelt sind vor allem in Gewässern und Feuchtgebieten, und dort bei Amphibien nachgewiesen. Gravierender sind – und das belegen ebenfalls wissenschaftliche Studien – die indirekten Auswirkungen: Die großflächige Vernichtung der die Äcker begleitenden Flora verknappt in ausgeräumten Agrarlandschaften die Nahrung für blütenbesuchende und auf Wildkräuter spezialisierte Insekten. Die mit der Intensivierung der Agrarlandschaften einhergehenden steigenden Herbizid-Anwendungen werden als eine der wesentlichen Ursachen für den massiven Insektenrückgang genannt. Verändern sich die Nahrungs- oder Lebensraumbedingungen von Insekten und auch von Regenwürmern, wirkt sich dies auf die Nahrungsnetze aus und kann so zu Rückgängen von Vögeln und Kleinsäugern führen. Nachgewiesen ist unter anderem eine klare Beziehung zwischen dem Rückgang des Rebhuhns und dem Einsatz von Breitband-Pflanzenschutzmitteln wie Glyphosat. Solche Nahrungsnetzeffekte zeigen beispielsweise auch Studien in Nord- und Südamerika, wo gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) mit Resistenz gegen Glyphosat großflächig angebaut werden und dort die intensive Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln bedingen.

Das BfN empfiehlt deshalb indirekte Wirkungen auf die biologische Vielfalt bei Wirkstoffprüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln stärker zu berücksichtigen und auf allen Ebenen zum Gegenstand der Prüfungen und Entscheidungen zu machen. Nationale Mittelzulassungen sind gegebenenfalls mit Auflagen zu versehen, die negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt effektiv mindern können. Ähnliches gilt auch im Bereich herbizidresistenter gentechnischer Organismen. Hier bleibt es aus Sicht des Bundesamtes für Naturschutz nach wie vor wichtig, im Rahmen des Gentechnikrechts auch die Anwendung des jeweiligen Herbizids zu prüfen.

Als Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt ist die Empfehlung des BfN, vor allem die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen bzw. zu schaffen, um den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln schnell zu beenden sowie bis dahin maximal zu beschränken. Zugleich sollten auch ökonomische Instrumente, beispielsweise eine Pflanzenschutzmittelabgabe geprüft werden.

Im Zusammenhang mit den nun anstehenden Zulassungen glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel für die landwirtschaftliche Anwendung in Deutschland empfiehlt das BfN unter anderem, dass diese nicht angewendet werden dürfen, wenn die Betriebe nicht zugleich auch einen Mindestanteil an Fläche mit ökologischer Ausgleichsfunktion ohne entsprechenden Herbizideinsatz aufweisen. Außerdem spricht sich das BfN dafür aus, den Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten wie Natura-2000-Gebieten, Nationalparken, Naturschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten sowie in Wasserschutzgebieten und Gewässerrandstreifen über die bestehenden Vorschriften hinaus so weit und so schnell wie möglich zu verbieten.

Das Positionspapier „Auswirkungen von Glyphosat auf die Biodiversität“ steht auf der BfN-Website http://www.bfn.de/fileadmin/BfN/landwirtschaft/Dokumente/20180131_BfN-Papier_Glyphosat.pdf zum Download bereit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: +49 (228) 8491-0
Telefax: +49 (228) 8491-9999
http://www.bfn.de

Ansprechpartner:
Ruth Schedlbauer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (228) 8491-4444
E-Mail: presse@bfn.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.