Was auf den ersten Blick positiv klingt, entpuppt sich jedoch als problematisch – insbesondere für gewerbliche Weiterbildungsanbieter im B2B-Bereich.
In einem Schreiben an Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies, die Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski sowie hochrangige Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums macht der Bildungsverband EATO e. V. deutlich, dass die aktuellen Anpassungen von § 4 Nr. 21 UStG massive Risiken für seine Mitglieder bergen. „Die geplante Steuerbefreiung gefährdet die Existenz vieler Weiterbildungsanbieter, die essenziell für die Qualifizierung der Fachkräfte von morgen sind“, erklärt Stephan Otten, Vizepräsident des EATO e. V.
Unfreiwillige Steuerbefreiung als existenzielle Bedrohung
Die geplante Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG sieht vor, dass Fortbildungsangebote künftig von der Mehrwertsteuer befreit sind. Das klingt zunächst vorteilhaft, führt jedoch bei den betroffenen Unternehmen zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen. Da die Steuerbefreiung nicht optional ist und Bescheinigungen auch von Dritten beantragt werden können, schwebt permanent das Risiko, dass eine Landesbehörde die Befreiung bescheinigt – ohne Rücksprache mit den betroffenen Anbietern.
„Das Ergebnis ist fatal: Unternehmen verlieren den Vorsteuerabzug, müssen im schlimmsten Fall rückwirkend hohe Summen an Vorsteuer korrigieren und sehen sich plötzlich mit existenzbedrohenden Nachforderungen konfrontiert“, warnt Otten. „In vielen Fällen bedeutet dies das wirtschaftliche Aus für Fortbildungsanbieter, die seit Jahrzehnten erfolgreich im B2B-Trainingsbereich tätig sind.“
Steigende Fortbildungskosten für die deutsche Wirtschaft
Ein weiteres Problem ist der zu erwartende Anstieg der Fortbildungskosten. Da die nicht mehr abziehbare Vorsteuer zu höheren Ausgaben in sämtlichen Bereichen führt, bleiben den Weiterbildungsanbietern keine Alternativen, als diese Kosten an ihre Kunden weiterzugeben. Die Folge: Fortbildungen für Unternehmen werden teurer, ohne dass sie von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren können. Dies schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, gerade in einer Zeit, in der Digitalisierung und Künstliche Intelligenz entscheidende Zukunftsthemen sind.
Konstruktiver Lösungsvorschlag: Wahlrecht für die Steuerbefreiung
Um diese Problematik zu entschärfen, plädiert der EATO e. V. in seinem Schreiben für die Einführung eines Wahlrechts bei der Steuerbefreiung. „Ein Wahlrecht würde sicherstellen, dass Unternehmen selbst entscheiden können, ob sie die Befreiung in Anspruch nehmen oder weiterhin steuerpflichtig bleiben. Damit wäre der ursprüngliche Zweck der EUMehrwertsteuerrichtlinie – die Senkung der Bildungskosten – gewahrt, ohne die wirtschaftliche Existenz zahlreicher Fortbildungsanbieter zu gefährden“, so Otten abschließend.
Der EATO e. V. hofft auf eine zeitnahe und konstruktive Lösung des Problems und steht für einen weiterführenden Dialog mit den Entscheidungsträgern zur Verfügung.
EATO (European Association for Training Organisations) vertritt aktuell mehr als 40 wirtschaftlich geführte Bildungsunternehmen im Bildungsbereich im deutschsprachigen Raum. Diese erzielen mit über 6.000 überwiegend selbständigen Referenten jährlich einen Umsatz von mehr als 300 Millionen Euro. Insgesamt beteiligen sich jährlich mehr als 300.000 Teilnehmende an den verschiedenen Bildungsmaßnahmen der Mitgliedsunternehmen. EATO setzt sich insbesondere für eine innovative Bildungspolitik, eine Modernisierung des Bildungssystems, die Durchführung von Marktforschung sowie ein kontinuierliches Benchmarking mit den Besten der Branche ein. Das wichtigste Ziel ist die Mitwirkung an den gesellschaftlichen und politischen Veränderungsprozessen, um die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wissensgesellschaft zu schaffen.
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