Die private Rürup-Rente ist für die meisten Selbstständigen und Freiberufler die einzige Möglichkeit, staatlich gefördert fürs Alter vorzusorgen. Die Beiträge können zu 100 Prozent als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Bei den meisten Anbietern sind auch flexible Zuzahlungen möglich. „Je nach Geschäftsverlauf lassen sich damit im Jahresendspurt noch Steuern sparen“, erklärt die uniVersa Versicherung und gibt ein Beispiel: Eine Zuzahlung von 5.000 Euro bringt bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent eine Steuerersparnis von rund 2.000 Euro. Allerdings gibt es Höchstgrenzen zu beachten: Für 2024 ist der Sonderausgabenabzug für die Rürup-Rente zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken auf 27.566 Euro begrenzt, bei zusammen veranlagten Ehegatten auf 55.132 Euro. „Wer den Steuerjoker ausspielen möchte, sollte das Geld rechtzeitig noch in diesem Jahr überweisen und im Verwendungszweck Zuzahlung sowie die Versicherungsnummer angeben“, empfiehlt die uniVersa. Die Höhe der gezahlten Beiträge wird zu Beginn des nächsten Jahres automatisch an die Finanzbehörde elektronisch übermittelt. Kunden erhalten hierüber eine Beitragsbescheinigung und können den Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung geltend machen.
Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
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