Was ist ein Arbeitsunfall?
Laut Sozialgesetzbuch (SGB VII) sind „Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach Paragraph 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen“.
Soweit der Gesetzestext. Im Klartext bedeutet das: Ein Arbeitsunfall liegt dann vor, wenn ein Unfallereignis einen Bezug zu einer versicherten Tätigkeit hat, also unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, und das Unfallereignis zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt.
Wer haftet bei einem Unfall auf der Weihnachtsfeier?
Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen grundsätzlich, wenn
- der Veranstaltungszweck der Stärkung des Betriebsklimas und des Zusammenhalts dient,
- die Unternehmensleitung oder Leitung der jeweiligen selbstständigen organisatorischen Einheit die Veranstaltung selbst veranstaltet oder sie zumindest billigt und fördert,
- die Teilnahmemöglichkeit für alle Beschäftigten des jeweiligen Betriebs oder Betriebsteils offensteht.
„Arbeitsunfälle auf der Weihnachtsfeier unterliegen daher grundsätzlich der gesetzlichen Unfallversicherung“, erklärt Nicole Golomb.
Was gilt beim Hin- und Rückweg?
Der Hin- und Rückweg zur Weihnachtsfeier ist grundsätzlich versichert. Allerdings nur der direkte Weg, ohne Umwege. Bilden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fahrgemeinschaften, fallen diese ebenso unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Welchen Einfluss auf den Versicherungsschutz hat ein hoher Alkoholpegel bei den Mitarbeitenden?
Führt übermäßiger Alkoholkonsum zu einem Unfall, kann der Beschäftigte seinen Unfallschutz verlieren. Entscheidend ist, ob die Alkoholisierung die wesentliche Ursache für den Unfall ist. Das ist immer im Einzelfall zu prüfen.
Was müssen Unternehmer tun, wenn es zum Arbeitsunfall bei der Feier kommt?
Arbeitnehmer sollten einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dieser entscheidet dann, ob eine hausärztliche Behandlung ausreichend ist oder ob wegen der Schwere der Verletzung eine Heilbehandlung etwa in einem Krankenhaus notwendig ist.
„Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten den Arbeitsunfall auf jeden Fall dokumentieren“, rät Rechtsanwältin Golomb, „und Sie müssen den Arbeitsunfall der zuständigen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft melden, wenn er zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder gar zum Tod führt.“
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