Wie der Wechsel von der PKV zur GKV gelingt

Schnelle Termine beim Facharzt, hochwertiger Zahnersatz, Einzelzimmer im Krankenhaus und Chefarztbehandlung: Mit zusätzlichen Gesundheitsleistungen und günstigen Tarifen punkten private Krankenversicherungen bei jungen, gesunden Gutverdienern. Übersteigt das Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze – im Jahr 2024 sind das 69.300 Euro – endet die Versicherungspflicht für Angestellte in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Beschäftigte können dann als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder sich privat versichern. Mit zunehmendem Alter wird der Status als Privatpatient jedoch deutlich teurer. Für ihre private Krankenversicherung (PKV) zahlen Rentner und Rentnerinnen oft 1.000 Euro monatlich und mehr. Für ihre Kinder müssen Privatversicherte zudem eigene Policen abschließen. Eine kostenlose Familienversicherung wie in der gesetzlichen Kasse gibt es nicht.  Manche wollen deshalb raus aus der privaten und zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

Doch ein schneller Wechsel von der PKV zur GKV ist meist nicht möglich. Wollen Sie zum Beispiel als Selbstständiger zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, müssen Sie Ihr Leben komplett umkrempeln und einen Job annehmen. Im Alter ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung schwierig bis unmöglich: Wer über 55 Jahre alt ist, den nimmt die gesetzliche Kasse meist nicht zurück. Die Hürden sind hoch. Drücken hohe Beiträge, fallen manche privatversicherte Rentner auf dubiose Anbieter herein, die versprechen sie über ein gesetzliches Schlupfloch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu holen. Verbraucherschützer warnen davor, illegale Wege einzuschlagen, um aus der PKV herauszukommen. Der Gesundheitsminister will die Lücke schließen. Ein Wechsel von der PKV in die GKV soll durch ein neues Gesetz für ältere Privatversicherte künftig ausgeschlossen werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, für wen ein Wechsel von der PKV zur GKV möglich ist und wie er funktioniert.

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