Sicherheit beginnt beim Kauf
Um sicherzustellen, dass ein Gartenhäcksler gemäß den geltenden EU-Richtlinien hergestellt wurde, sollten Verbraucher:innen beim Kauf auf eine entsprechende CE-Kennzeichnung achten. Bessere Orientierung bietet das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, das in Kombination mit dem Siegel einer Prüforganisation wie den TÜV-Unternehmen auf den Produkten zu finden ist. Gartenhäcksler mit diesem Prüfzeichen wurden von unabhängigen Stellen wie den TÜV auf Sicherheit, Funktionalität und Qualität geprüft und weisen die Einhaltung von EU-Richtlinien, Normen und weiteren Regelwerken für Produkt- und Arbeitssicherheit nach. Neben der Beachtung von Kenn- und Prüfzeichen gibt es einige Kaufkriterien für Gartenhäcksler, die Verbraucher:innen bei der Auswahl des richtigen Modells berücksichtigen sollten.
Gartenhäcksler sind ideal, um Baum- und Heckenschnitt schnell zu kompostierbarem oder als Mulch verwendbarem Material zu verarbeiten. Günstige Modelle sind bereits ab circa 100 Euro im Baumarkt oder beim Discounter erhältlich. Für den professionellen Einsatz, bei dem Äste mit einem Durchmesser von bis zu 12 Zentimetern verarbeitet werden müssen, gibt es leistungsstarke Gartenschredder ab 1000 Euro. Diese sind häufig mit einem Verbrennungsmotor (Benzinhäcksler) ausgestattet und sehr wartungsintensiv. So muss regelmäßig der Ölstand kontrolliert und gegebenenfalls auch die Zündkerzen ausgetauscht werden.
Bei der Auswahl eines Häckslers sind Motorleistung und maximale Aststärke wichtige Kriterien, die auf jedem Gerät angegeben sein sollten. Viele Häcksler verursachen erhebliche Lärmbelästigungen. Verbraucher:innen sollten daher auf den Schallleistungspegel (LWA) achten und Geräte mit möglichst niedrigen LWA-Werten bevorzugen. Das Umweltzeichen „Blauer Engel“ kennzeichnet besonders lärmreduzierte Geräte (LWA unter 92 dB(A)). Elektroantriebe sind Benzinmotoren vorzuziehen, da sie leiser sind und keine Abgase erzeugen. Wird der elektrisch betriebene Häcksler jedoch überlastet oder erfolgt die Stromversorgung über ein zu langes und zu schwaches Verlängerungskabel, kann der Motorschutzschalter ausgelöst werden.
Sicherheitsvorkehrungen vor dem Gebrauch
Vor der Inbetriebnahme des Häckslers sollten Hobbygärtner:innen grundlegende Sicherheitsmaßnahmen beachten. „Geeignete Schutzkleidung hilft dabei, das Verletzungsrisiko zu verringern“, sagt Siegl. Im Schnittgut verstecken sich nicht selten Dornen oder Stacheln, Äste können zurückschlagen und herumfliegende Holzspäne ins Auge geraten. Siegl: „Grundsätzlich sollten bei Schneid- und Häckselarbeiten immer feste Gartenhandschuhe getragen werden, um das Risiko von Schnittverletzungen und einer möglichen Tetanusinfektion zu minimieren. Außerdem sollten Verbraucher:innen eine Schutzbrille und besonders bei lauten Geräten einen Gehörschutz tragen. Empfohlen wird auch das Tragen von Sicherheitsschuhen.“ Die Kleidung sollte eng anliegen und lange Haare sollten zu einem Zopf gebunden werden, um ein Verfangen in den beweglichen Teilen zu vermeiden. Der Häcksler muss auf einem stabilen und ebenen Untergrund stehen, um ein Umkippen zu verhindern. Vor dem Einschalten muss der Fangkorb verriegelt sein. Ist dies nicht der Fall, startet der Motor nicht. Eigenständige Umbaumaßnahmen entgegen der bestimmungsgemäßen Verwendung, zum Beispiel das Entfernen des Fangkorbes oder Überbrücken von Schutzschaltern und anderen Sicherheitseinrichtungen, sind nicht zulässig.
Hände weg vom Einfülltrichter
Beim Betrieb eines Gartenhäckslers ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Das Häckselgut darf den eingestellten Durchmesser nicht überschreiten. Überladung und Überlastung können zum Rückschlag des Häckselguts, zu Blockaden in der Mechanik, zum Verkeilen der Messer und zu Defekten am Gerät führen. Auch zu feuchtes Häckselgut und stumpfe Schneidmesser oder –walzen können zu Verstopfungen führen. Verbraucher:innen dürfen niemals in den Einfülltrichter greifen, hier besteht absolute Verletzungsgefahr! Stattdessen sollte bei Blockaden ein stabiles Holz in ausreichender Länge zum Nachschieben genutzt werden. Falls vorhanden, sollte der Rücklaufknopf oder Drehrichtungsschalter betätigt werden, um blockiertes Material zu lösen. Kinder und Haustiere dürfen keinen Zugang zum Arbeitsbereich haben. Aufgrund der Lautstärke sollten Hobbygärtner:innen den Häcksler nur werktags von 7 bis 20 Uhr verwenden. Siegl: „Häcksler sollten bei Pausen immer ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigtes und unberechtigtes Einschalten und Missbrauch gesichert werden.“
Langlebigkeit des Häckslers sicherstellen
Regelmäßige Wartung und Pflege tragen zur Sicherheit und Langlebigkeit des Häckslers bei. Nach jedem Gebrauch sollten Hobbygärtner:innen das Gerät reinigen und alle Pflanzenreste entfernen. Bei Messerhäckslern sollten die Messer regelmäßig nachgeschliffen werden. Bei Walzengeräten müssen die Walzen überprüft und nachjustiert werden. „Nur ein gut gewartetes Gerät arbeitet sicher und effizient“, sagt Siegl. „Bei seltenem Einsatz empfiehlt es sich, einen Häcksler zu leihen oder mit Nachbarn zu teilen. Leihgeräte sind oft leistungsstärker und werden von seriösen Verleihern regelmäßig gewartet, auf Sicherheit überprüft und Verschleißteile ersetzt.“
Wann darf ich meine Hecke schneiden?
Zum Schutz brütender Vögel gelten in Deutschland strenge Regeln für das Schneiden von Hecken – auch im heimischen Garten. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schreibt vor, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht stark zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Dies ist verboten, damit Vögel ungestört brüten und nisten können.
Hobbygärtner:innen dürfen in dieser Phase nur schonende Form- und Pflegeschnitte durchführen, um das Wachstum der Hecke zu kontrollieren, ohne dabei die Tierwelt zu gefährden. Vor dem Schnitt sollte genau überprüft werden, ob sich bereits Nester in der Hecke befinden, da sie insbesondere in dichten, immergrünen Pflanzen oft schwer zu erkennen sind. Wird ein Nest entdeckt, sollte der Schnitt unbedingt auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen, denn der Schutz der Natur hat Vorrang.
Außerhalb der Schonzeit, also von Oktober bis Februar, sind umfangreichere Schnittmaßnahmen erlaubt. In dieser Zeit können Hecken stärker zurückgeschnitten werden, ohne dass dabei gegen den gesetzlichen Naturschutz verstoßen wird. Allerdings sollten auch in diesen Monaten die Lebensräume von Tieren respektiert und Eingriffe in die Natur so behutsam wie möglich durchgeführt werden.
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