Ein aktuelles Beispiel : 1998 haben ca. 500 Anleger aufgrund eines tollen Prospektes und dem Vertrauen in die Hansa Treuhand AG oder eines Finanzberaters, in das Schiff MS „Hansa Castella“ investiert. Am 28.12.2016 hat das Amtsgericht Lüneburg das Insolvenzverfahren der Schifffahrts-Gesellschaft „Hansa Castella“ mbH & Co.KG eröffnet. Warum die Gesellschaft kurz vor der Insolvenz den Sitz von der Küste in die Lüneburger Heide verlegt hat (selbstverständlich auf Kosten der Anleger) wird nur das Gericht und die Geschäftsführung beantworten können. „Solche juristischen Tricks sind selbst in einer Bananen-Republik anrüchig, bzw. haben ein Geschmäckle. Dass Richter solche Machenschaften ohne Schamgefühl unterstützen, frustriert mich immer wieder“, so Nicht-Jurist Wilfried Beneke.
Am 19.08.2019 – 21 Jahre nach der vom Staat geförderten Investition – fordert der Insolvenzverwalter Dr. Sponagel von den Anlegern die vor ca. 20 Jahren erhaltenen Ausschüttungen zurück. Er beruft sich dabei auf § 172 HGB. Mit den Rückzahlungen werden die Initiatoren, Förderer (Berater) und andere Nutznießer dieses Finanzkonstrukts nochmals belohnt. Banken, die als Initiatoren bereits den Kaufvertrag vorfinanziert haben, werden von manchen Gerichten als bevorrechtigte Gläubiger anerkannt. Notfalls wird der Sitz in den Bereich eines gefälligen Gerichts verlegt.
Gegen diese Abzocke wehren wir uns gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Fonds e.V.
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