Raus aus der Schuldenfalle

Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen entsteht schnell ein drückender Schuldenberg. Betroffene leiden unter der existenzbedrohenden Situation und wissen nicht, wie sie sich aus dieser Notlage befreien können. Dies gilt für Verbraucher ebenso wie für Firmen.

Zuerst muss die wirtschaftliche Situation überprüft werden. Dazu ist es wichtig das Verbraucher ein so genanntes Haushaltsbuch führen, in dem alle Einnahmen und Ausgaben vermerkt werden. Das gleiche gilt bei Firmen, die eine Einnahmen- und Ausgabenliste erstellen. Stellt man hier fest, dass die Ausgaben höher sind wie die Einnahmen, solltest schnellst möglichst ein Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle vereinbart werden.

bei diesem Treffen mit einem Experten wird jetzt die finanzielle Situation ermittelt und versucht Kosten zu senken, um die Ausgabenseite zu entlasten. Auch hier ist es sicher sehr sinnvoll, sich frühzeitig mit seiner Situation auseinander zu setzen und nicht zu warten, bis Kreditkündigungen, Mahnungen und Zwangsmaßnahmen kommen.

Stellt der Experte bei diesem Termin fest, dass eine Überschuldung droht und von den Einnahmen die Außenstände nicht zurückgezahlt werden können, wird der Experte auf alle Fälle versuchen, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Schuldenbereinigung durchzuführen.

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist oberstes Ziel, um eine Privatinsolvenz oder Firmeninsolvenz zu vermeiden.

Gerade in der heutigen Zeit trifft es auch viele Immobilienbesitzer. Diese sind durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit nicht in der Lage ihre Raten bei der Bank rechtzeitig zu bezahlen. Gerade in diesen Fällen ist es besonders wichtig, sich rechtzeitig beraten zu lassen, um mit der finanzierenden Bank eine Lösung zu bekommen und eine Zwangsversteigerung zu vermeiden. Es bringt nichts, den Kopf in den Sand zu stecken und die Schreiben der Bank zu ignorieren. Dies würde eine Kreditkündigung nach sich ziehen. solange diese nicht erfolgt ist, sind Banken verhandlungsbereit und bieten auch gute Lösungen zur Vermeidung einer Zwangsversteigerung an. Dafür stehen die Finanzexperten mit jahrelanger Erfahrung bei Bankverhandlungen zur Verfügung.

Die Schuldenberater des Vereins für Existenzsicherung e.V. helfen Ihnen schnell und unbürokratisch weiter besprechen ihre Situation einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch.

Je früher Sie sich melden, desto einfacher ist eine Lösung durchzuführen.

Als unser Mandant werden Sie stets individuell beraten und eine auf Sie persönlich zugeschnittene Lösung durchgeführt.

Über den Verein für Existenzsicherung e.V.

Johann Tillich
Präsident
————————————————
VfE – Verein für Existenzsicherung – e.V.
Gemeinnützige Schuldnerberatung
Hermann-Löns-Str. 14
D-85757 Karlsfeld
Tel: 0 81 31 – 93 2 98
Fax: 0 81 31 – 99 65 36

EMAIL johann.tillich@vfe.de
www.VfE.de, www.VfE-Schuldenberatung.de;
https://www.xing.com/profile/Johann_Tillich
www.facebook.com/verein.fuer.existenzsicherung

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verein für Existenzsicherung e.V.
Hermann-Löns-Str. 14
85757 Karlsfeld
Telefon: +49 (8131) 932-98
Telefax: +49 (8131) 996-536
http://www.vfe.de

Ansprechpartner:
Johann Tillich
Pressesprecher, Chefredakteur, Unternhemenskommunikation, Vorstand
Telefon: +49 (8131) 93298
Fax: +49 (8131) 996536
E-Mail: johann.tillich@vfe.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel