Ein Jahrzehnt lang musste die Krypto-Community auf diesen Moment warten und nun ist es so weit: Die US-Börsenaufsicht SEC hat Bitcoin-Spot-ETFs mehrerer Vermögensverwalter zugelassen. Doch entgegen den Erwartungen vieler Marktteilnehmer fiel die Reaktion des Bitcoin-Kurses verhalten aus. So steht die führende Kryptowährung aktuell fast auf demselben Niveau wie vor der Bekanntgabe. Mit Blick auf die letzten Monate ist das nicht überraschend, denn der Bitcoin-Kurs hat wegen positiver Aussichten hinsichtlich der SEC-Entscheidung schon einiges vorweggenommen. Zudem sollten die Erfahrungen aus der Vergangenheit Bitcoin-Anhängern Anlass zur Sorge geben. Auf ähnliche von Krypto-Anhängern im Vorfeld gefeierte und mit enormen Kurszuwächsen verbundene Ereignisse folgten wenige Wochen später drastische Kursabstürze. Das gilt zum Beispiel für die Zulassung von Bitcoin Futures und wenige Jahre später der zugehörigen Futures-ETFs. Auch der IPO der Krypto-Börse Coinbase reiht sich hier ein. Trotzdem öffnen Bitcoin-Spot-ETFs institutionellen Anlegern mit traditionellen Finanzprodukten durch günstige Gebühren das Tor zur ältesten Kryptowährung der Welt. Ob und in welchem Umfang sie tatsächlich investieren werden, ist allerdings ungewiss. Gerade konservative Investoren wie Pensionsfonds oder Versicherungen könnten sich schwertun. Zudem fehlt weiterhin ein verlässlicher regulatorischer Rahmen für den Krypto-Markt in den USA. Vorhersagen, der Bitcoin würde bald über eine Million US-Dollar kosten, sind Werbetouren und nicht mehr als ein Blick in die Glaskugel.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
Platz der Republik
60265 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 7447-01
Telefax: +49 (69) 7447-1685
http://www.dzbank.de
Ansprechpartner:
Robert Leonhardt
Pressesprecher
Telefon: +49 (69) 7447-52460
E-Mail: robert.leonhardt@dzbank.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (69) 7447-52460
E-Mail: robert.leonhardt@dzbank.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.