Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Noch so ein Jahr wie das letzte und in der Altenpflege gehen die Lichter aus. Davon müssen wir heute ausgehen. Denn die sich zuspitzende Versorgungskrise in der Altenpflege ist seit 2023 gut dokumentiert. Viele Pflegeplätze, die wir in den nächsten Jahrzehnten dringend für die Versorgung einer steigenden Zahl Pflegebedürftiger benötigen würden, sind bereits verloren. Dennoch verharren Politik und Kassen in Untätigkeit. Für die Altenpflege ist es entscheidend, dass Politik und Kassen jetzt endlich ins Handeln kommen. Es ist höchste Zeit, dass sie die Realität anerkennen, transparent kommunizieren und wirksame Maßnahmen ergreifen.“
Deshalb fordert der AGVP ein öffentliches Pflegeplatz-Monitoring, um Unterversorgung transparent zu machen, eine Generalüberholung der Pflegevergütung und einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Pflegeplatz für Pflegebedürftige. AGVP-Präsident Greiner erläutert:
„Die Pflegekassen haben aufgrund der Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen ein genaues Bild der Versorgungslage. Sie müssen Transparenz herstellen, anstatt mit ihrer Geheimniskrämerei eine Lösung der Versorgungskrise zu verhindern. Die Politik muss sich an eine Generalüberholung der Altenpflegevergütung heranwagen. Ein Funken Wirtschaftskompetenz reicht aus, um zu wissen: Wenn die Hälfte der Einrichtungen rote Zahlen schreibt, hat die Altenpflege keine Zukunft. Wir als Versorger brauchen Sicherheit, um die pflegerische Versorgung zu gewährleisten. Und auch Pflegebedürftige benötigen Sicherheit. Dazu fordern wir die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf einen Pflegeplatz, damit Pflegebedürftige sich darauf verlassen können, dass Politik und Kassen sich ihrer Verantwortung stellen.“
Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung von 955 Mitgliedsunternehmen mit rund 80.000 Beschäftigten in der Altenpflege.
Als starkes Bündnis gestaltet der AGVP gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der für fünf Jahre berufenen Pflegekommission die Arbeitsbedingungen und Löhne für die Altenpflege.
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