Bundesminister Cem Özdemir im Dialog mit der Gemeinschaftsgastronomie

  • ▪ Essen in der Gemeinschaftsgastronomie muss bezahlbar bleiben

Bundesminister Cem Özdemir traf sich am 15.12.2023 mit Repräsentanten der Gemeinschaftsgastronomie im DEHOGA, um den Austausch zu den praxisrelevanten Herausforderungen bei der Realisierung der Ziele der Ernährungsstrategie der Bundesregierung zu intensivieren. Dabei betonte der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft die Bedeutung der Gemeinschaftsverpflegung. Jörg Rutschke, Vorsitzender der Fachabteilung Catering DEHOGA und CEO der SV Group (Deutschland) untermauerte: „Die Gemeinschaftsgastronomie soll eine Vorreiter- und Vorbildrolle bei der Umsetzung der Ernährungsstrategie einnehmen, umso mehr gilt es Probleme bei der Realisierung konkret zu benennen.“

Zu Beginn des konstruktiven Dialogs mit dem Minister und seinen Mitarbeitern betonte Rutschke: „Rund 17 Millionen Menschen sind täglich von Gemeinschaftsverpflegern und Caterern abhängig: In Schulen, Kitas, Kindergärten, Mensen, in Seniorenheimen, Betriebsrestaurants und Krankenhäusern. Das zeigt die hohe soziale Relevanz und Potenziale der Gemeinschaftsgastronomie. Mit der Beibehaltung der 7% hätte es mehr Spielräume für geeignete Maßnahmen gegeben. Notwendige Preiserhöhungen aufgrund der 19% treffen unsere Gäste.“
   
Angesichts der steigenden Kosten der Unternehmen für Energie, Personal, Lebensmittel und die damit verbundenen notwendigen Preiserhöhungen für die Gäste, entstehen erhebliche Mehrkosten für den vom Minister gewünschten Einsatz von mehr Bio-zertifizierten Lebensmitteln. So verdeutlichen die Branchenvertreter, dass die Mehrkosten nicht finanzierbar sowie verpflichtende Vorgaben immer mit einem hohen Bürokratieaufwand verbunden seien. Diesen gelte es abzubauen. Zudem sei es die originäre Aufgabe des Ministeriums, Gäste über Ernährungsrisiken aufzuklären. Eines der Ziele der Ernährungsstrategie der Bundesregierung ist beispielsweise: 30% Bio-Anteil bis 2030. Dazu wiesen die Branchenvertreter darauf hin, dass in vielen Regionen Bio-Produkte nicht ausreichend verfügbar seien.

Ein weiteres wichtiges Anliegen ist dem Minister die Reduzierung von Lebensmittelabfällen. Auch da nehmen die Gemeinschaftsgastronomen eine Vorreiter- und Vorbildfunktion ein. Vielfach unterstützt wird die Initiative des BMEL „Zu gut für die Tonne“ sowie die Initiative „United Against Waste“, der Kompetenzstelle der Außer-Haus-Verpflegung. Das Ziel: Lebensmittelabfälle bis 2025 um 30% zu reduzieren, bis 2030 um 50%. Viele der anwesenden Unternehmervertreter bekräftigten, dass sie die Lebensmittelabfälle bereits in erheblichem Umfang reduziert hätten.

Zudem wiesen die anwesenden Gemeinschaftsverpfleger wiederholt darauf hin, dass bei allen Herausforderungen, der Gast mit seinen Ansprüchen an Geschmack, Qualität und Bezahlbarkeit im Mittelpunkt stehe. Final einigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darauf, im direkten Dialog zu bleiben, um realisierbare Maßnahmen auf dem Weg zu einer gesünderen und nachhaltigeren Ernährung zu entwickeln.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 726252-24
Telefax: +49 (30) 726252-42
http://www.dehoga.de

Ansprechpartner:
Stefanie Heckel
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 7262-5232
Fax: +49 (30) 7262-5242
E-Mail: heckel@dehoga.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel