Ein Geschädigter muss ein nach einem Verkehrsunfall beauftragtes Kfz-Schadensgutachten selbst bezahlen, wenn der Gutachter erkennbar nicht neutral ist, weil er zum selben Unternehmen wie die Werkstatt gehört. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Hanau entschieden und der Klage einer Versicherung stattgegeben (Az.: 39 C 30/23).
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