Öffentliche Bildungsausgaben 2022 um 5,3 % gestiegen

.

  • Rund 176 Milliarden Euro für Bildung aus öffentlicher Hand
  • Anteil der Bildungsausgaben am BIP bei 4,6 %, Pro-Kopf-Ausgaben bei 2 090 Euro 

Die Bildungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden sind im Jahr 2022 auf 176,3 Milliarden Euro gestiegen. Das waren nominal (nicht preisbereinigt) rund 5,3 % oder 8,9 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2021. In die Schulen floss 2022 mit 87,5 Milliarden Euro rund die Hälfte (49,6 %) der öffentlichen Bildungsausgaben. 40,5 Milliarden Euro entfielen auf die Kindertagesbetreuung (23,0 %) und 35,4 Milliarden Euro auf die Hochschulen (20,1 %). Umgerechnet auf die Gesamtbevölkerung gaben die öffentlichen Haushalte damit im Jahr 2022 insgesamt 2 090 Euro je Einwohnerin und Einwohner für Bildung aus (2021: 2 011 Euro), bezogen auf die Einwohnerinnen und Einwohner unter 30 Jahren waren es 6 940 Euro (2021: 6 737 Euro). Zu diesen Ergebnissen kommt das Statistische Bundesamt (Destatis) im jährlichen Bildungsfinanzbericht 2023 auf Basis vorläufiger Daten der öffentlichen Haushalte. 

Bund, Länder und Gemeinden verzeichnen Mehrausgaben

Die Länder gaben insgesamt 122,0 Milliarden Euro aus und stellten damit gut zwei Drittel (69,2 %) der öffentlichen Bildungsausgaben im Jahr 2022. Im Vergleich zu 2021 stiegen die Ausgaben der Länder um 6,0 Milliarden Euro (+5,2 %). Von den Landesmitteln wurden 68,2 Milliarden Euro (55,9 %) für den Schulbereich und 30,5 Milliarden Euro (25,0 %) für die Hochschulen aufgewendet. 

Auf Gemeindeebene lässt sich ein Anstieg um 2,4 Milliarden Euro (+6,0 %) auf insgesamt 41,8 Milliarden Euro beobachten. Die Gemeinden verwendeten mit 20,5 Milliarden Euro (49,1 %) knapp die Hälfte ihrer Gesamtausgaben im Bildungsbereich für die Kindertagesbetreuung, weitere 17,2 Milliarden Euro (41,1 %) wurden im Schulbereich verausgabt. 

Die Bildungsausgaben des Bundes lagen im Jahr 2022 mit 12,5 Milliarden Euro um 0,6 Milliarden Euro (+4,7 %) über dem Vorjahreswert. Davon wurden 4,9 Milliarden Euro (39,3 %) für Hochschulen und 4,1 Milliarden Euro (32,9 %) für die Förderung von Bildungsteilnehmerinnen und Bildungsteilnehmern verwendet. 

Anteil der öffentlichen Bildungsausgaben am BIP 2022 bei 4,6 %

Der Anteil der öffentlichen Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag 2022 bei 4,6 %. Damit liegt der Wert auf dem Niveau des Vorjahres (2021: ebenfalls 4,6 %). Im Jahr 2020 hatte der Anteil am BIP hingegen noch 4,8 % betragen. Vor der Corona-Pandemie, im Jahr 2019, waren es 4,3 % gewesen. 

Methodische Hinweise:

Die öffentlichen Bildungsausgaben werden im Bildungsfinanzbericht grundsätzlich in jeweiligen Preisen (nominal beziehungsweise nicht preisbereinigt) angegeben. Reale (preisbereinigte) Angaben werden hierzu vom Statistischen Bundesamt nicht berechnet. 

Weitere Informationen:

Der Bildungsfinanzbericht steht auf der Themenseite „Bildungsfinanzen und Ausbildungsförderung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zum Download bereit. Das Statistische Bundesamt erstellt den Bildungsfinanzbericht jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie der Kultusministerkonferenz. Neben den öffentlichen Bildungsausgaben (Kapitel 3 und 4) enthält der Bildungsfinanzbericht auch die Bildungsausgaben in Abgrenzung des Bildungsbudgets (Kapitel 2) sowie in internationaler Abgrenzung (Kapitel 5). 

Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite „Bildungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 75-1
Telefax: +49 (611) 75-4000
http://www.destatis.de

Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel