Umgangssprachlich „Heizungsgesetz“ genannt, sorgt das GEG noch immer für Diskussionen und Fragen. Denn für viele Eigentümer von Gebäuden stellt sich die Frage, ob sie investieren müssen, ob die alte Heizung bleiben darf, oder wann und ob ein Tausch der funktionierenden Öl- oder Gasheizungen sinnvoll ist.
Das GEG sieht einen schrittweisen Umbau der im Schnitt etwa 13,9 Jahre alten Heizanlagen in Deutschland vor, denn bestehende und funktionierende Anlagen müssen nicht sofort ausgetauscht werden. Allerdings enthält das GEG neben Regelungen bei Heiz- und Klimatechnik auch Anforderungen an die energetische Qualität der thermischen Hülle eines Gebäudes. Weiterhin sieht das GEG bei kleineren Kommunen bis Ende Juni 2028 kommunale Wärmeplanungen vor, die identifizieren sollen, wo der Ausbau von Fernwärmenetzen möglich ist und wo ein Gasnetz bereitsteht, das Wasserstoff transportieren könnte, erläutert Dunez. Wie sie weiter erklärt, sind die Vorgaben des GEG erfüllt, wenn Gebäude etwa über eine Hausübergabestation zum Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung oder solarthermische Anlagen verfügen. Auch Heizungsanlagen, die feste Biomasse nutzen, oder Wärmepumpen-Hybridheizung sind möglich. Wichtig ist: mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme müssen mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt werden.
Ausnahmen gibt es, wenn die ausgefallene Öl- und Gasheizung reparaturfähig ist, oder Gebäudeeigentümer zum Zeitpunkt des Heizungsschadens das 80. Lebensjahr vollendet haben, sagt Dunez. Außerdem darf einmal und höchstens für drei Jahre übergangsweise eine alte Heizungsanlage ausgetauscht und betrieben werden, ohne dass sie die „65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht“ erfüllt. Wechselt ein Gebäude den Eigentümer, gibt es eine zweijährige Übergangsfrist, bis die Heizungsanlage das 65-Prozent-Ziel erreichen muss.
Um finanzielle Belastungen zu dämpfen, sieht der Gesetzgeber Fördermöglichkeiten für Eigentümer vor, wie die Referentin informiert. Demnach stehen neben 30 Prozent Grundförderung weitere Finanzierungshilfen zur Verfügung. Bei Einfamilienhäusern sind die maximal förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro begrenzt – allerdings ist die Förderrichtlinie noch nicht veröffentlicht, teilt die Expertin mit. Gehen die Vorhaben über den einfachen Tausch der Heizanlage hinaus – steht beispielsweise eine Komplettsanierung, der Bau eines Effizienzhauses oder Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Rede – sind Beratungsgespräche notwendig. Allerdings sind die Kosten der Energieeffizienzexperten förderfähig, ergänzt Dunez.
Abschließend lädt Dr. Mischak Interessierte dazu ein, das Beratungsangebot der OVAG zu nutzen und kündigt weitere Formate der erfolgreichen Kooperation zwischen Verein Region Vogelsberg und OVAG an. Er verweist für weitere Informationen und die Kontaktdaten der Referentin auf die Homepage des Vereins Region Vogelsberg unter www.region-vogelsberg.de/veranstaltung.
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