Kein bundesweites Hitzefrei-Gesetz
In manchen Bundesländern geben die Schulvorschriften die Richtlinien für Hitzefrei vor. In anderen Bundesländern entscheidet jede Schulleitung selbst, wie sie mit extremen Witterungsverhältnissen umgeht. Schließlich kann die Temperatur je nach Bauart und Lage der Schule variieren, so dass hier individuell entschieden werden sollte. Es muss nach Auskunft der ARAG Experten auch nicht immer Hitzefrei sein, sondern kann eine Verlegung des Unterrichts in kühlere Räume oder nach draußen in den Schatten bedeuten.
Hier geben die Bundesländer den Ton an
In Bremen beispielsweise darf die Schulleitung ab 25 °C im Schulgebäude den Unterricht für beendet erklären. Voraussetzung ist, dass die Temperatur in einem schattigen Raum gemessen wurde. In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt ein Erlass des Bildungsministeriums vor, dass es mehr als 27 °C sein müssen. Schüler der Klassen zehn bis zwölf bekommen nur Hitzefrei, wenn eine gesundheitliche Schädigung droht. Ansonsten müssen sie weiterbüffeln. Immerhin: Der Erlass empfiehlt auch, dass möglichst keine Klassenarbeiten in Zeiten großer Hitze geschrieben werden sollen. Grundschüler und die Jahrgänge fünf und sechs dürfen in NRW nur vorzeitig nach Hause gehen, wenn es vorher mit den Eltern abgesprochen wurde. In Sachsen-Anhalt darf der Unterricht ausfallen, wenn die Raumtemperatur um 11 Uhr mehr als 26 °C beträgt. In Ausnahmefällen dürfen auch ältere Schüler der Jahrgänge elf und zwölf nach Hause gehen. In Berlin hingegen ist kein Hitzefrei mehr vorgesehen. Hier werden Lehrer dazu angehalten, den Unterricht an kühle Orte zu verlegen.
Hier entscheiden die Schulleiter
In Bundesländern wie beispielsweise Hamburg, Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein ist es allein den Schulleitern überlassen, ihren Schülern Hitzefrei zu geben. Es gibt keine Temperaturvorgaben. Aber auch hier gilt, dass beispielsweise in Ganztags- und Grundschulen die Eltern vorher informiert werden müssen, dass der Unterricht vorzeitig endet.
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