Hitzefrei – nicht für alle Schüler

Manchmal ist es einfach zu heiß, um komplizierte Mathegleichungen zu lösen oder eine von Ciceros Reden aus dem Lateinischen ins Deutsche zu übersetzen. Der einzige Ausweg heißt dann: "Hitzefrei". Doch längst nicht alle Schüler profitieren davon, denn viele Pennäler müssen trotz hoher Temperaturen in der Schule bleiben. Darüber hinaus entscheidet meist jede Schulleitung individuell, ob Hitzefrei gegeben wird. Denn eine verbindliche Regelung gibt es nicht – zu viele unterschiedliche Schulformen haben ihre ganz eigenen Richtlinien. Die ARAG Experten erläutern die Fakten.

Kein bundesweites Hitzefrei-Gesetz
In manchen Bundesländern geben die Schulvorschriften die Richtlinien für Hitzefrei vor. In anderen Bundesländern entscheidet jede Schulleitung selbst, wie sie mit extremen Witterungsverhältnissen umgeht. Schließlich kann die Temperatur je nach Bauart und Lage der Schule variieren, so dass hier individuell entschieden werden sollte. Es muss nach Auskunft der ARAG Experten auch nicht immer Hitzefrei sein, sondern kann eine Verlegung des Unterrichts in kühlere Räume oder nach draußen in den Schatten bedeuten.

Hier geben die Bundesländer den Ton an
In Bremen beispielsweise darf die Schulleitung ab 25 °C im Schulgebäude den Unterricht für beendet erklären. Voraussetzung ist, dass die Temperatur in einem schattigen Raum gemessen wurde. In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt ein Erlass des Bildungsministeriums vor, dass es mehr als 27 °C sein müssen. Schüler der Klassen zehn bis zwölf bekommen nur Hitzefrei, wenn eine gesundheitliche Schädigung droht. Ansonsten müssen sie weiterbüffeln. Immerhin: Der Erlass empfiehlt auch, dass möglichst keine Klassenarbeiten in Zeiten großer Hitze geschrieben werden sollen. Grundschüler und die Jahrgänge fünf und sechs dürfen in NRW nur vorzeitig nach Hause gehen, wenn es vorher mit den Eltern abgesprochen wurde. In Sachsen-Anhalt darf der Unterricht ausfallen, wenn die Raumtemperatur um 11 Uhr mehr als 26 °C beträgt. In Ausnahmefällen dürfen auch ältere Schüler der Jahrgänge elf und zwölf nach Hause gehen. In Berlin hingegen ist kein Hitzefrei mehr vorgesehen. Hier werden Lehrer dazu angehalten, den Unterricht an kühle Orte zu verlegen.

Hier entscheiden die Schulleiter
In Bundesländern wie beispielsweise Hamburg, Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein ist es allein den Schulleitern überlassen, ihren Schülern Hitzefrei zu geben. Es gibt keine Temperaturvorgaben. Aber auch hier gilt, dass beispielsweise in Ganztags- und Grundschulen die Eltern vorher informiert werden müssen, dass der Unterricht vorzeitig endet.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel