Nach wie vor warten allein in Nordrhein-Westfalen rund 2.000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Die theoretische Spendenbereitschaft ist hoch. „Aufgrund von Zahlen, die wir gemeinsam mit den anderen Universitätsklinika in NRW im vergangenen Jahr erhoben haben, hatten lediglich 14 Prozent der potentiellen Organspender Ihren Willen schriftlich dokumentiert, in 65 Prozent der Fälle mussten die Angehörigen die Entscheidung treffen. Mussten diese mangels Äußerung des Verstorbenen allein aufgrund ihrer eigenen Überzeugung entscheiden, haben sich lediglich 10 Prozent für eine Organspende entscheiden können“, so Dr. Dirk Schedler, hauptamtlicher Transplantationsbeauftragter Arzt der Uniklinik Köln zu Beginn der Veranstaltung.
„Wir sollten die Angehörigen von dieser schweren Entscheidung entlasten. Wir brauchen einen dokumentierten Willen zu Lebzeiten. Hierzu bedarf es eines niedrigschwelligen Zugangs zu Informationen und einer Erleichterung bei der Dokumentation des Willens“, sagte Univ.-Prof. Dr. Edgar Schömig, Vorstandsvorsitzender und Ärztlicher Direktor der Uniklinik Köln.
Matthias Heidmeier, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellte in seinem Redebeitrag den aktuellen Stand zur Organspende in NRW dar. Vor rund drei Jahren war im Bund der Versuch gescheitert, das Verfahren bei der Organspende grundlegend zu ändern. Das Land Nordrhein-Westfalen will einen neuen Anlauf für die sogenannte Widerspruchsregelung bei der Organspende nehmen und am 24.11.2023 eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringen. „Um die Situation für die 8.345 Menschen zu verbessern, die in Deutschland auf ein Organ warten, sollen durch die angestrebte Rechtsänderung diejenigen, welche kein Organ spenden möchten, der Organspende aktiv widersprechen. Dabei bleibt es weiterhin jedem überlassen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Eine Entscheidung zu treffen, halte ich für zumutbar. Aktuell ist die Regelung genau umgekehrt – Menschen, die Organe spenden wollen, müssen diese Entscheidung dokumentieren. Ich erhoffe mir, dass die Einführung der Widerspruchslösung langfristig zu einem Paradigmenwechsel in der Gesellschaft führt und die Organspende – wie in den meisten europäischen Ländern – als normale Option nach dem Tod angesehen wird“, erläuterte Staatssekretär Matthias Heidmeier vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.“
„Wir informieren seit einigen Jahren auf Veranstaltungen in Betrieben, Vereinen und Schulen über das Thema Organspende,“ so Konstanze Birkner, Geschäftsführerin des Netzwerk Organspende NRW e.V. . „Ein Info-Terminal soll in Wartebereichen zum Beispiel in Krankenhäusern und Bürgerbüros das Angebot ergänzen. Wichtig ist uns: die Menschen sollen sich informieren, eine Entscheidung treffen, diese beispielsweise auf einem Organspende-Ausweis dokumentieren und mit ihren Angehörigen darüber sprechen. So kann Leben gerettet werden.“
Marina Filipović, Pflegedirektorin und Vorstandsmitglied der Uniklinik Köln, betonte, dass die Umsetzung jeder Organspende eine Aufgabe aller Berufsbilder im Krankenhaus ist: „Pflegende haben eine wichtige Schlüsselrolle im Gesamtprozess einer Organspende. Sie benötigen Fachkenntnisse, kulturelle Sensibilität und Sicherheit in der Kommunikation, um eine ganzheitliche Betreuung sicherzustellen. Besonders bedeutsam ist die persönliche Begleitung der Betroffenen und ihren An- und Zugehörigen, um das vergangene Leben des Menschen zu würdigen und ihm die letzte Ehre zu erweisen.“
Abschließend demonstrierte Konstanze Birkner gemeinsam mit Staatssekretär Matthias Heidmeier die Funktionsweise des neuen Infoterminals.
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