„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mag rechtlich betrachtet völlig korrekt sein, für den Klimaschutz ist es jedoch erstmal ein Schlag ins Gesicht. Wir hatten zeitnah auf die Veröffentlichung einer neuen BEG gehofft, deren klar verbesserte Fördersätze dazu in der Lage gewesen wären, die schwächelnde Baukonjunktur anzuregen, für eine Wiederbelebung der ins Stocken geratenen energetischen Gebäudesanierungen zu sorgen und die Energiewende sozial zu flankieren. All dies liegt in Anbetracht der geschwundenen Mittel nun leider erstmal auf Eis.
Die Aussagen der zuständigen Bundesminister Robert Habeck und Christian Lindner stimmen uns jedoch zuversichtlich, dass die für das Jahr 2023 gemachten Förderzusagen eingehalten und auch die Pläne für das Jahr 2024 unverändert umgesetzt werden – laut Lindner sind ja Maßnahmen zur Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien im Gebäudebereich ausdrücklich von der gestern vorgenommenen Sperre des Wirtschaftsplans des KTF ausgenommen.
Wir begrüßen sehr, dass sich die Bundesregierung trotz der Wendung der Dinge schnell für die Aufrechterhaltung ihrer geplanten Maßnahmen ausgesprochen hat und dem Klimaschutz auch unter erschwerten finanziellen Bedingungen einen hohen Stellenwert beimisst. Allerdings geht es hier nicht nur um Geld, sondern auch um Geschwindigkeit: Für Hausbesitzende und Energieberatende ist es wichtig, möglichst bald die für 2024 geltenden Förderbedingungen zu kennen – nur so lassen sich Energieeffizienzmaßnahmen sinnvoll planen. Wir appellieren daher an den Gesetzgeber, die neue BEG trotz aller Widrigkeiten schnell in trockene Tücher zu bringen und zu veröffentlichen.
Außerdem sollte die Politik die nun gewonnene Zeit nutzen, um ein drohendes praktisches Problem auf den letzten Metern doch noch auszubügeln: Sollte künftig, so wie angedacht, ein Förderantrag zu einer Einzelmaßnahme erst nach Beauftragung des Handwerks möglich werden, dürften viele Hausbesitzende zurückschrecken. Vor diesem Hintergrund wäre es ratsam, die bislang gängige Praxis „erst Förderzusage, dann Auftragsvergabe“ nicht auf den Kopf zu stellen.
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