Auch in guten Zeiten kommen Biobauern nicht auf ihre Kosten – MEG Milch Board fordert feste Preise im Milchkaufvertrag und Bündelung der Erzeuger

Die Biomilch-Erzeugungskosten in Deutschland lagen im Wirtschaftsjahr 2022/23 bei 68,95 Cent pro Kilogramm. Im Vergleich zum Vorjahr sind sie 2,64 Cent pro Kilogramm höher, so dass der Index von 99 auf 103 Punkte kletterte. Damit sind die Biomilch-Erzeugungskosten so hoch wie nie zuvor – insbesondere die Ausgaben für Energie (+18 %), Unterhalt (+20 %) und das zugekaufte Futter (+12 %) sind das zweite Wirtschaftsjahr in Folge sehr deutlich gestiegen. Zusammen mit den allgemeinen Betriebskosten ergeben sich pagatorische Kosten von 66,65 Cent pro Kilogramm.

Da aber auch die Erzeugerpreise für Biomilch im Vergleich zum Vorjahr von 52,31 auf 60,36 Cent um 15 % stiegen, verringerte sich die Kostenunterdeckung im Vergleich zum Vorjahr um 9 Prozentpunkte auf – 12 %. Im Wirtschaftsjahr 2022/2023 deckte der Biomilchpreis dennoch nur 88 % der Milcherzeugungskosten.

„Ein fairer Biomilchpreis sähe allerdings anders aus,“ stellt der Vorstandsvorsitzende der MEG Milch Board Frank Lenz fest. „Allein zur Kostendeckung fehlen 8,59 Cent. Die zur Sicherung einer nachhaltigen Existenz notwendigen Gewinne könnten die Biomilchviehbetriebe davon allerdings immer noch nicht erwirtschaften. In den letzten Monaten sind die Erzeugerpreise für Biomilch abgestürzt, während der wirtschaftliche Druck blieb. Aktuell liegen sie unter 55,00 Cent pro Kilogramm. Die Schere zwischen Kosten und Erlösen geht also wieder deutlich auseinander.“

Auch der Biomilchmarkt braucht eine Mengenabstimmung zwischen den Erzeugern und den Molkereien

Trotz Nachfragerückgang wird mehr Biomilch produziert. In der Vergangenheit konnten die zusätzlichen Mengen vom Markt aufgenommen werden. Eine gewisse Regulation fand über die freiwillige restriktive Aufnahmepolitik der Molkereien statt. Lenz konstatiert: „Dieses System der Marktregulation ist durch die hohe Inflation aus dem Gleichgewicht gebracht worden. Ein Gegensteuern der Angebotsseite ist mit konkreten Mengen- und Preisangaben in Milchkaufverträgen möglich. Mit einem Zusammenschluss von Bauern zu Milcherzeugergemeinschaften kann der Angebotsüberhang auf eine Vielzahl von Erzeugern verteilt und für den Einzelnen problemlos ausgeglichen werden. So bildet diese Bündelung ein Sicherheitsnetz für jeden einzelnen Milcherzeuger. Zusammen mit einer vertragsgebundenen Milchvermarktung wäre der Effekt, dass bei einzelbetrieblich geringeren Produktionsmengen die Preise erzielt werden, die Gewinne und damit Weiterentwicklung auf den Betrieben ermöglichen.“

Lenz schlussfolgert weiter: „Angesichts der sich stellenden Herausforderungen durch Umweltschutz- und Tierwohlauflagen ist klar, dass dafür große Summen aufgebracht werden müssen. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist es demnach fair und folgerichtig, dass diese Summen am Markt generiert werden. Aufgabe der Politik ist es dabei, die Voraussetzungen durch die Umsetzung des Art. 148 zu schaffen, damit alle in der Wertschöpfungskette ihre Aufgaben in diesem Prozess übernehmen können.“

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