In Hessen ist seit Ende 2022 ein solche Schutzkonzept für jede Schule vorgeschrieben. Die Louise-von-Rothschild-Realschule in Frankfurt am Main hat bereits ein Schutzkonzept samt Interventionsplan und Präventionsangeboten entwickelt. Wichtig war der Schulleitung, dass alle im Kollegium über ein Grundwissen zum Thema sexualisierte Gewalt verfügen und sich regelmäßig weiterbilden.
Die Schule hat einen Handlungsplan entwickelt. Dort finden sich Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler und auch für Lehrkräfte. Der Handlungsplan enthält auch einen Leitfaden zur Gesprächsführung, "damit die jeweilige Lehrkraft im Ernstfall nicht völlig überrumpelt ist", so die Sozialpädagogin Alix Berndt, die an der Schule zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler und zur Entlastung des Kollegiums eingesetzt ist. Zum Schutzkonzept gehört auch, dass es in den einzelnen Jahrgangsstufen feste Präventionsangebote gibt.
"Wichtig ist, dass die Verantwortung für den Prozess nicht bei einer Person liegt," sagt Kerstin Claus, unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): "Dafür braucht es ein Team inklusive der Schulleitung. Außerdem gilt es zu klären: Wer kann uns unterstützen? Die Schulen benötigen ein lokales Netzwerk, dazu gehören Fachberatungsstellen, aber auch Polizei und Jugendamt."
Laut der hessischen Speak!-Studie erleben zwei Drittel aller 16- bis 19-Jährigen und knapp die Hälfte aller 14- bis 16-Jährigen nichtkörperliche Formen sexualisierter Gewalt. Vor allem Mädchen sind betroffen. Sexualisierte Gewalt kann schwere Folgen für die psychische und physische Gesundheit der Betroffenen haben. Der Speak!-Studie zufolge gehen sie weniger gern zur Schule, fühlen sich in ihrer Familie weniger wohl und haben ein negativeres Bild von sich selbst.
Hintergrund "pluspunkt"
Mehr zum Thema Schutzkonzepte bei sexualisierter Gewalt in Schulen lesen Sie in der neuen Ausgabe von " pluspunkt – Das Magazin für Sicherheit und Gesundheit in der Schule ". Es erscheint vier Mal im Jahr und wird vertrieben über die regional zuständigen Unfallkassen.
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