Hierzu Peter Feller, stellv. Hauptgeschäftsführer der BVE: "Es ist gut, dass die vorgesehenen Regelungen darauf ausgerichtet werden sollen, die gesamte Breite der Industrie zu erfassen, und nicht nur energieintensive Unternehmen. Günstigere Energiepreise im Ausland stellen schließlich für alle hier ansässigen Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil dar."
Das vorgesehene Strompreispaket, das auch den bisherigen Spitzenausgleich berücksichtigt, sieht vor, dass die Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf den Mindestwert gesenkt wird, den die Europäische Union zulässt. Dies bedeutet eine Verringerung von gegenwärtig 1,537 Cent /kWh auf zukünftig 0,05 Cent/kWh.
Diese Absenkung soll allerdings zunächst nur für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. Eine Verlängerung für den Zeitraum 2026 bis 2028 soll davon abhängig gemacht werden, ob eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann.
Aus Sicht der BVE stellt dieser Vorbehalt einen Wermutstropfen dar. "Die Unternehmen benötigen für Ihre Investitionen langfristige Planungssicherheit. Dem trägt die eingeschränkte zeitliche Zusage jedoch keine Rechnung," so Feller.
In der Ernährungsindustrie erwirtschaften 5.991 Betriebe einen jährlichen Umsatz von 218,5 Mrd. Euro. Mit 637.000 Beschäftigten ist diese Branche der viertgrößte Industriezweig Deutschlands. Dabei ist die Branche klein- und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an. Die Exportquote von 35 Prozent zeigt, dass Kunden auf der ganzen Welt die Qualität deutscher Lebensmittel schätzen.
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