Ziel des Verfahrens zur Schadenregulierung bei Massenunfällen ist es, den Beteiligten einer Massenkarambolage rasch und unkompliziert Hilfe zukommen zu lassen. Da die Situation oft unübersichtlich ist und der Unfallhergang nicht eindeutig rekonstruiert werden kann, greifen andere Regeln als bei einem normalen Unfall. So erhalten beispielsweise auch Versicherte ohne eine Kaskoversicherung die Schäden am eigenen Auto ersetzt. Bei einem normalen Unfall ohne nachweisbaren Verursacher wären diese dagegen ausschließlich über die Kaskoversicherung abgedeckt. Weiterer Vorteil des vereinfachten Regulierungsverfahrens: Alle Schäden am Auto werden grundsätzlich zu 100 Prozent von den Kfz-Haftpflichtversicherern übernommen.
Die Einstufung als Massenunfall ist an drei Bedingungen geknüpft, die im aktuellen Fall von der im GDV zuständigen Kommission alle als erfüllt angesehen wurden:
1. Es darf keinen identifizierbaren Unfallverursacher geben
2. Es müssen mindestens 40 Fahrzeuge beteiligt sein. Ist der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar, etwa wegen der Witterungsverhältnisse, genügen im Ausnahmefall auch 20 Fahrzeuge.
3. Es besteht ein enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang bei dem Unfallgeschehen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die rund 460 Mitgliedsunternehmen sorgen durch 454 Millionen Versicherungsverträge für umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Als Risikoträger und bedeutender Kapitalgeber mit Kapitalanlagen in Höhe von 1,8 Billionen Euro haben die privaten Versicherungsunternehmen auch eine herausragende Bedeutung für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in der deutschen Volkswirtschaft. 487.500 Menschen sind für die Versicherungswirtschaft in Deutschland tätig.
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