„An der Berichterstattung über den beispiellosen Angriff der Hamas und die jetzt folgenden Kampfhandlungen besteht zweifellos ein überragendes öffentliches Interesse“, so Presserats-Sprecherin Kirsten von Hutten. „Dennoch müssen Redaktionen vor der Veröffentlichung von Fotos und Videos die Menschenwürde der Opfer und die Gefühle der Angehörigen im Blick behalten“.
Ebenfalls sollten Redaktionen darauf achten, sich mit der Veröffentlichung von Bildmaterial, das die Täter hergestellt haben, nicht instrumentalisieren zu lassen. Gemäß Ziffer 11, Richtlinie 11.1 des Pressekodex verzichtet die Presse auch auf übertrieben sensationelle Darstellungen von Gewalt. Ziffer 8, Richtlinie 8.2 schützt darüber hinaus auch die Identität von Opfern.
„Letztlich müssen die Redaktionen immer im Einzelfall entscheiden, ob sie Fotos oder Videos von Opfern und Gewaltszenen zeigen, weil daran ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, oder ob sie aus ethischen Gründen darauf verzichten“, so Kirsten von Hutten.
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