Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „Die Ampel-Regierung weigert sich, Verantwortung für eine langfristig solide Finanzierung der Pflegeversicherung zu übernehmen. Das ist mit der Streichung des Milliarden-Steuerzuschusses für die Pflegeversicherung einmal mehr deutlich geworden – eine bittere Pille, die jetzige und zukünftige Beitragszahler schlucken müssen.
Leider passt diese Kürzung in das Bild, das die Ampel-Regierung in der Altenpflege abgibt: Erstens hat sie keine Lösungen für das Problem sinkender Ausbildungszahlen und für den Umgang mit dem absehbar verschärften Mangel an Pflegefachpersonen, der daraus folgt. Zweitens setzt die Regierung die einzige unmittelbare Verbesserung für Pflegekräfte aus der Wundertüte Koalitionsvertrag – die Steuerfreiheit von Zuschlägen – nicht um. Statt mehr Netto vom Brutto bekommen Pflegekräfte von der Politik nur warme Worte, alles Weitere sollen Arbeitgeber besorgen. Und drittens haben das Heimsterben und der Kahlschlag bei ambulanten Diensten die Altenpflege an den Rand einer tiefen Schlucht geführt. Wenn der Bundesfinanzminister und der Bundesgesundheitsminister an ihrem Sparkurs festhalten und die Hände in den Schoß legen, führen sie die Heime und ambulanten Dienste in die Katastrophe – und mit ihnen die Pflegebedürftigen.
Der Bundeskanzler hat gestern einen Deutschland-Pakt angeregt und gesagt, dass er den Stillstand im Lande Leid ist. So geht es uns auch in der Altenpflege. Es ist Zeit für einen großen Wurf, für einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Pflegeheim und es ist Zeit für eine nationale Kraftanstrengung, um diesen Anspruch zu verwirklichen. Das wäre ein Puzzlestück, um den Deutschland-Pakt mit Leben zu füllen.“
Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung von 955 Mitgliedsunternehmen mit rund 80.000 Beschäftigten in der Altenpflege.
Als starkes Bündnis gestaltet der AGVP gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der für fünf Jahre berufenen Pflegekommission die Arbeitsbedingungen und Löhne für die Altenpflege.
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