Der neue Hilfsmittelvertrag gilt für Apotheken, die Mitglied bei einem der 17 Landesapothekerverbände sind. Die neue Kooperation bringt nicht nur deutliche Vorteile für die BKK-Versicherten mit sich, auch die Arbeit in den Apotheken wird dadurch vereinfacht. Denn fast alle vertraglich geregelten Hilfsmittel können ohne Genehmigung sofort an die Versicherten abgegeben und gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden. Auch ein vereinfachtes Verfahren zur Erstellung und Übermittlung der Teilnehmerlisten an eine zentrale Stelle der Betriebskrankenkassen wurde vereinbart, ebenso wie ein praxisgerechtes Beanstandungsverfahren.
DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann freut sich über den neuen Vertrag: „Gemeinsam mit den Betriebskrankenkassen hatten wir das Ziel, den bisherigen Flickenteppich von mehr als 20 verschiedenen, regionalen Verträgen abzulösen und eine gleichmäßige, einheitliche und unkompliziertere Versorgung für die Versicherten zu gestalten. Es ist uns zudem gelungen, den Apotheken einen richtungsweisenden Vertrag für die Versorgung mit apothekenrelevanten Hilfsmitteln anzubieten. Ein deutlicher Erfolg der Selbstverwaltung!“
Hubmann betont zudem, dass sich durch den neuen Hilfsmittelvertrag direkte Erleichterungen im Apothekenalltag ergeben werden. „Die durch den Personalmangel, die anhaltende Lieferengpasskrise und die andauernde Unterfinanzierung äußerst angespannte Situation in den Apotheken wird durch den Hilfsmittelvertrag wenigstens ein bisschen erleichtert. Die Hilfsmittelversorgung aller Versicherten der Betriebskrankenkassen ist nun durch die Apotheken spürbar erleichtert und übersichtlich gestaltet.“ An der wirtschaftlichen Schieflage der Apotheken werde sich aber auch durch den neuen Hilfsmittelvertrag nichts ändern.
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