Unter Berücksichtigung der von einigen Gesetzgebern in die W-Besoldung neu eingeführten Erfahrungsstufen mit Gehaltsaufstieg nach fünf bzw. sieben Jahren und unter Einberechnung der in einigen Ländern gewährten Grundleistungsbezüge ist Bayern bei den monatlichen W3-Grundgehältern Spitzenreiter eines föderalen Besoldungsrankings mit 7.790,80 Euro, dicht gefolgt von Baden-Württemberg (7.790,37 Euro). Ebenfalls in der Spitzengruppe liegen Sachsen (7.737,79 Euro), Brandenburg (7.603,88 Euro) und der Bund (7.581,79 Euro). Das Mittelfeld führen Hamburg (7.458,91 Euro) und Bremen (7.417,10 Euro) an. Dahinter rangieren Thüringen (7.372,54 Euro), Berlin (7.360,81 Euro) und Hessen (7.332,33 Euro). Im unteren Mittelfeld liegen Rheinland-Pfalz (7.291,24 Euro), Schleswig-Holstein (7.249,41 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (7.206,00 Euro) und das Saarland (7.202,10 Euro). Schlusslichter sind Sachsen-Anhalt (7.171,14 Euro), Nordrhein-Westfalen (7.162,51 Euro) und Niedersachsen (6.912,71 Euro).
Die Grundgehälter in der W-Besoldung können durch individuelle Leistungsbezüge erhöht werden.
https://www.forschung-und-lehre.de/karriere/professur/bayern-und-baden-wuerttemberg-zahlen-die-hoechsten-grundgehaelter-5861
Deutscher Hochschulverband
Rheinallee 18
53173 Bonn
Telefon: +49 (228) 90266-66
Telefax: +49 (228) 90266-80
http://www.hochschulverband.de/
E-Mail: presse@hochschulverband.de