Hintergrund ist, dass bis zum 1. Juli 2021 Online-Glücksspiele in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten waren. An dieses Verbot haben sich viele Anbieter von Glücksspielen im Internet aber nicht gehalten und haben ihre Online-Casinos auch Spielern in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die geschlossenen Verträge mit den Spielern nichtig, so dass die Spieler die Erstattung ihres Verlusts verlangen können. Zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte haben diesen Rückzahlungsanspruch der Spieler schon bestätigt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Das OLG Braunschweig fügt sich mit seinem aktuellen Urteil nahtlos in diese Rechtsprechung ein. Dabei erteilte es dem Argument vieler Glücksspielanbieter, dass das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen gegen europäischen Recht verstoße, eine klare Absage. In aller Ausführlichkeit machte es deutlich, dass das Verbot von Online-Glücksspielen gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs mit dem Recht der Europäischen Union im Einklang steht. Das Verbot diene der Bekämpfung der Spielsucht und verfolge damit Ziele des Gemeinwohls und sei daher mit EU-Recht vereinbar.
Offen ist, ob der Spieler auch einen Rückzahlungsanspruch hat, wenn er von der Illegalität der Online-Glücksspiele wusste. Diese Kenntnis müsse allerdings die darlegungspflichtige Anbieterin der verbotenen Glücksspiele beweisen. Dies sei jedoch nicht geschehen, so das OLG.
Unterm Strich bestätigte das OLG Braunschweig das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Göttingen. Die beklagte Betreiberin eines Online-Casinos muss somit einem Spieler seinen Verlust, den er zwischen 2018 und 2020 bei Online-Glücksspielen erlitten hat, vollständig zurückzahlen – insgesamt 9.990 Euro.
Das Urteil zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihren Verlust zurückzuholen. „Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist“, so Rechtsanwalt Cocron.
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