Fast 30 Prozent mehr sollte ein Verbraucher aus Cottbus für sein Jahres-Abonnement des Streamingdienstes Disney+ plötzlich bezahlen. Auf seinen Hinweis prüfte die VZB die entsprechenden Nutzungsbedingungen des Anbieters. Dieser behielt sich tatsächlich vor, die Preise mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abozeitraums zu ändern. Dies würde den Nutzer:innen 30 Tage im Voraus mitgeteilt. Von welchen Faktoren die Änderungen der Preise abhängig sein könnten, sagte der Anbieter nicht.
„Bei der angegriffenen Vertragsgestaltung konnten Verbraucher:innen eventuelle Preiserhöhungen zum Zeitpunkt ihres Vertragsschlusses überhaupt nicht abschätzen“, erklärt Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der VZB. Zwar wurde den Kund:innen eingeräumt, die Preisänderung zurückzuweisen, unklar blieb aber nach den Nutzungsbedingungen, welche Folge eine solche Zurückweisung konkret nach sich ziehen würde.
Das Landgericht Potsdam hat nun entsprechend dem Antrag der VZB entschieden, dass diese Klausel zur einseitigen Preisanpassung nicht zulässig ist. Vorausgegangen war dem Urteil ein Anerkenntnis des beklagten Unternehmens. „Es hat unsere Forderung akzeptiert – allerdings erst, nachdem das Gerichtsverfahren schon ein Jahr andauerte“, so Scherer.
Der Anbieter hat nun bis Ende August Zeit, die Klausel in seinen AGB zu ändern.
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