Wegen schlechten Wetters am Zielort kann der Preis für eine Reise nicht gemindert werden. Das gilt auch dann, wenn der Reiseveranstalter es unterlassen hat darauf hinzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Reise am Reiseziel Regenzeit herrscht. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, wonach der Reisende leicht selbst durch eine Internetrecherche die entsprechende Information herausfinden könne (Az.: 2-24 O 102/22).
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