Prüfung der Cybersicherheit von Funkanlagen für den EU-Markt

TÜV SÜD Product Service ist als Benannte Stelle für Konformitätsprüfungen nach der Funkanlagenrichtlinie in der NANDO-Datenbank der EU eingetragen. Seit August 2023 ist der internationale Dienstleister zusätzlich dafür gelistet, die Cybersicherheits-Bestimmungen zu prüfen. Hersteller können der Datenbank entnehmen, wer die erforderlichen Prüfungen anbieten darf. Die Einhaltung der Konformität ist zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Funkprodukten auf dem europäischen Markt.

Ob Babyfon oder smartes Lichtsystem: Viele Geräte, die Verbraucher wie selbstverständlich nutzen, sind mit dem Internet verbunden. In einer Forsa-Umfrage1 gaben 80 Prozent der Befragten an, ihnen sei unklar, ob oder wie gut smarte Geräte gegen Cyberattacken gewappnet sind. Deshalb müssen die Produkte den Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie genügen. „Hersteller und Unternehmen, die internetfähige Produkte in der EU in Verkehr bringen, welche unter die Funkanlagenrichtlinie fallen, sollten ihre Neuentwicklungen rechtzeitig auf Konformität prüfen. Ab August 20252 müssen alle neu in Verkehr gebrachten Produkte die Richtlinie erfüllen”, sagt Florian Wolff von Schutter, Leiter IT-Security von CIoT-Produkten bei TÜV SÜD Product Service.

Im Januar 2022 hat die EU Artikel 3 Absatz 3 d, e und f der Funkanlagenrichtlinie um den Punkt Cybersicherheit und Datenschutz konkretisiert. Demnach muss jedes funkfähige und internetfähige Gerät einen gewissen Schutz zur Netzwerksicherheit haben, die persönlichen Daten und die Privatsphäre seiner Benutzer schützen und gegen Betrug abgesichert sein. Ab 1. August 2025 sind diese Bestimmungen verpflichtend für jedes internetfähige Produkt auf dem EU-Markt. Unternehmen können sich mit Prototypen und Bauplänen für eine Baumusterprüfung an TÜV SÜD wenden.

„New Approach Notified and Designated Organisations“
Die Abkürzung NANDO steht für „New Approach Notified and Designated Organisations“. In der zugehörigen Datenbank listet die EU Benannte Stellen, die Konformitätsprüfungen zur Funkanlagenrichtlinie oder zu anderen EU-Richtlinien vornehmen dürfen. Die Anwendung des „New Approach“ in der EU soll die Zulassung neuer Produkte vereinfachen und den freien Warenverkehr fördern. EU-Direktiven wie die Funkanlagenrichtlinie enthalten deshalb grundlegende Anforderungen statt detaillierter technischer Vorschriften.

Freiwillige Cybersecurity-Zertifizierung
Neben den gesetzlichen Anforderungen können Hersteller und Unternehmen mit einer freiwilligen Zertifizierung die Cybersicherheit von Produkten wie Smart-TVs oder anderen smarten Haushaltsgeräten belegen. Mit „TÜV Cybersecurity Certified“ (CSC) erfüllen Hersteller und Unternehmen die hohen Erwartungen ihrer Kunden, differenzieren sich im Wettbewerb und können dies mit einem Cybersecurity-Prüfzeichen bewerben. Die Zertifizierung basiert auf international anerkannten Normen und Standards, unter anderem ETSI EN 303 645 V2.1.1. Zudem ermöglichen es IoT-Security-Kurzchecks und Penetrationstests, Sicherheitslücken bei IT-Produkten zu finden und zu schließen.

Weitere Informationen unter: Produktprüfung für IoT-Geräte und Cybersecurity-Zertifizierungen.

1 https://www.tuev-verband.de/…
2 Ursprünglich war das Inkrafttreten für August 2024 vorgesehen, jedoch hat die EU-Kommission dieses um ein Jahr verlängert.

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 26.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com/de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Dirk Moser-Delarami
Unternehmenskommunikation / Corporate Communications
Telefon: +49 (89) 5791-1592
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: Dirk.Moser-Delarami@tuev-sued.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel