Mit der vorzeitigen Zulassung lässt sich fast ein halbes Jahr gewinnen. Als Beispiel: „Endet die Ausbildung im August, so wäre der reguläre Prüfungszeitraum im Sommer. Werden Azubis aber aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen vorzeitig zugelassen, findet die Prüfung bereits im Winter statt“, so Hannah Reichenecker. „Die Berufsausbildung endet dann mit dem Bestehen der vorzeitigen Prüfung im Winter.“ Aktuell können Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 1. April und dem 30. September 2024 endet, die vorzeitige Zulassung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung beantragen. Das Fenster für die Sommerprüfung schließt sich am 1. September 2023.
Fragen zur vorzeitigen Zulassung beantwortet Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberaterin Hannah Reichenecker, Telefon 0621 18002-138, E-Mail: hannah.reichenecker@hwk-mannheim.de. Das Antragsformular ist auf der Website der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald zu finden unter der Rubrik „Service Center“ / „Formulare und Downloads“ im Bereich „Ausbildung“ / „Ausbildungszeit“ auf www.hwk-mannheim.de.
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