„Durch die Ratifikation des Zusatzprotokolls können zukünftig Individualbeschwerden beim Ausschuss zum UN-Sozialpakt eingereicht werden, wenn die Rechte aus dem UN-Sozialpakt verletzt werden. Dies birgt vielversprechendes feministisches Potential, da der Ausschuss in der Vergangenheit die Bundesrepublik bereits wegen frauen- und genderspezifischer Verletzungen rügte.“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. „Der djb hofft deshalb auf strategische feministische Prozessführung, die sich der Individualbeschwerde bedient.“
Das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt ermöglicht ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem Verstöße gegen den UN-Sozialpakt geltend gemacht werden können. Die Individualbeschwerde kann von Individuen, im Namen von Individuen oder aber durch Gruppen von Individuen beim Ausschuss der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (im Englischen: Committee on Economic, Social and Cultural Rights, kurz: CESCR) eingereicht werden. Somit können auch Nichtregierungsorganisationen diesen Mechanismus nutzen. Mithilfe des Individualbeschwerdeverfahrens können Verstöße Deutschlands gegen den UN-Sozialpakt öffentlichkeitswirksam geltend gemacht und der öffentliche Druck auf die Bundesrepublik deutlich erhöht werden, menschenrechtswidrige Zustände zu beseitigen.
Das feministische Potential der Ratifikation des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt hat der djb bereits in seiner Stellungnahme vom 2. März 2023 betont und potenzielle Akteure dazu ermutigt, die Möglichkeit der Individualbeschwerde zu nutzen, um frauen- und genderspezifische Verletzungen des UN-Sozialpakts geltend zu machen. Die Stellungnahme des djb enthält sowohl allgemeine Informationen zum UN-Sozialpakt und dem Beschwerdeverfahren, dient darüber hinaus aber auch als ein kurzer Leitfaden für die (anwaltliche) Praxis bei Einlegung einer Beschwerde.
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