„Die Eigenanteile von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege sind deutlich zu hoch. Die Zuschläge der Pflegekassen zu den Eigenanteilen, die seit Januar 2022 gezahlt werden, verpuffen derzeit nahezu komplett. Und das, obwohl die Pflegekassen in diesem Jahr insgesamt wohl mehr als vier Milliarden Euro für die Zuschüsse ausgeben werden. Der durchschnittliche Eigenanteil mit Zuschlägen hat für Pflegebedürftige, die bis zu zwei Jahre im Pflegeheim sind, bereits das Niveau vor der Einführung der Zuschüsse deutlich überschritten. Auch die geplante Erhöhung der Zuschüsse zum 1.1.2024 wird voraussichtlich durch die steigenden Kosten in allen Bereichen kompensiert. In Rheinland-Pfalz sind die Eigenanteile in 2023 im Vergleich zum Jahresanfang um 218 Euro auf durchschnittlich 2.717 Euro[1] gestiegen. Wir sehen diese Entwicklung weiterhin mit Sorge. Sie bringt viele Pflegebedürftige an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit. Deshalb brauchen wir dringend eine umfassende Strukturreform in der Pflegeversicherung und nicht nur eine reine Erhöhung des Beitragssatzes. Aber auch die Bundesländer stehen in der Verantwortung, endlich die Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Das würde die Pflegebedürftigen in Rheinland-Pfalz um durchschnittlich 463 Euro pro Monat entlasten.“
Hintergrund
Gründe für die Kostensteigerungen sind vor allem die Refinanzierung gestiegener Löhne durch die Tarifbindung in der Pflege und die gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten. Da sich der Zuschlag der Pflegekassen nur auf die pflegebedingten Aufwendungen (EEE) bezieht, werden die Pflegebedürftigen bei den sonstigen Kostensteigerungen nicht entlastet. Die finanzielle Gesamtbelastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen teilt sich in die drei Teile Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung sowie die pflegebedingten Eigenanteile. Mit der erfolgten Pflegereform übernehmen die Pflegekassen seit 1.1.2022, je nach Verweildauer in der Pflegeeinrichtung, zwischen 5 und 70 Prozent der pflegebedingten Eigenanteile. Diese Leistungszuschläge werden zum 1.4.2024 bei einer Verweildauer von 0 bis 12 Monaten von 5 auf 15 Prozent, bei einer Verweildauer von 13 bis 24 Monaten von 25 auf 30 Prozent, bei einer Verweildauer von 25 bis 36 Monaten von 45 auf 50 Prozent und bei einer Verweildauer von mehr als 36 Monaten von 70 auf 75 Prozent erhöht.
[1] Ohne Berücksichtigung der Zuschläge zum Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
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