Der Rentenberater als wichtiger Rechtsdienstleister mit Zukunft

Wenn man sich das Rechtsdienstleistungsangebot in Deutschland näher anschaut, so vermittelt dies doch interessante und überraschende Erkenntnisse. Das fängt schon bei den reinen Statistikzahlen an. Rund 165.000 (!) Rechtsanwälten und ca. 90.000 Steuerberatern (!) – bzw. Steuerbevollmächtigten stehen nur etwas mehr als 1.000 Rentenberater gegenüber. Gemeint sind hier nicht die amtlichen und ehrenamtlichen Berater der Deutschen Rentenversicherung, sondern die von den zuständigen Amts- bzw. Landgerichten zugelassenen unabhängigen Rechtsberater im Bereich des Sozialrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete. Hier gibt es also offensichtlich noch erheblichen Nachholbedarf an zuverlässigen Fachleuten für eine kompetente Renten- und Altersvorsorgeberatung. In den aktuellen Zeiten ständiger neuer Reformgesetze im Rentenversicherungsrecht hat diese Bedeutung erheblich zugenommen. Wer weiß denn genau, was sich für den Einzelnen hinter den vielversprechenden Namen wie Rentenpaket I (2014), Flexi-Rentengesetz (2016), Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen Erwerbsminderung (2017), Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz für einheitliche Rentenwerte in West und Ost (2017) und Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz (2018) – besser bekannt als Rentenpaket II – an positiven Entwicklungen verbirgt? Klar ist aber, dass sachverständiger und unabhängiger Rat notwendiger denn je vonnöten ist.

Der generelle Bedarf an Dienstleistungen in Sozialversicherungsangelegenheiten wird in den kommenden Jahren und Jahrzehnten auf jeden Fall spürbar zunehmen. Da sich die Altersstruktur der deutschen Bevölkerung, aufgrund des demographischen Wandels voraussichtlich deutlich verändern dürfte, rechnet man künftig mit immer weniger Beitragszahlern bei immer mehr Rentnern. Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil der Menschen in der Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen um mehr als fünf Millionen auf dann 45 Millionen zurückgehen. Im selben Zeitraum soll sich die Zahl der über 65-Jährigen um mehr als sechs Millionen auf dann etwa 22 Millionen Menschen erhöhen. Mit ihren Kompetenzen und Berechtigungen werden Rentenberater in Zukunft also zu gefragten Experten, welche die Altersplanung der Menschen an verschiedenen Stellen optimieren können. Die Arbeitsbereiche von Rentenberatern sind sehr vielfältig. Je nach Interessengebiet des Rentenberaters können die Schwerpunkte der Arbeit unterschiedlich gesetzt werden. In der Regel sind Rentenberater freiberuflich tätig. Häufig findet man sie aber auch als Angehörige eines Teams in (berufsständischen) Versorgungseinrichtungen oder Kanzleien von Rechtsanwälten und Steuerberatern.

In den Rechtsgebieten:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente
  • Betriebliche und berufsständische Altersvorsorge

werden Mandanten durch Rentenberater qualifiziert und unabhängig beraten und in Verwaltungsverfahren oder vor den deutschen Sozial- und Landessozialgerichten prozessual vertreten.

Wichtige Schwerpunkte sind beispielsweise in der gesetzlichen Rentenversicherung:

  • Durchführung von Rentenantragsverfahren für Altersrenten, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten
  • Überprüfung von Rentenbescheiden (auch wenn die Bescheide nach Ablauf der Widerspruchsfrist bereits rechtskräftig sind)
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei der Flexirente (Teilrente)
  • Rechtliche Vertretung in Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren
  • Durchführung von Kontenklärungen inklusive Beschaffung fehlender Unterlagen
  • Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenabschlägen
  • Individuelle Analyse Ihrer aktuellen und zukünftigen Versorgungssituation und Ermittlung des günstigsten Zeitpunktes für den Übergang in die Rente.
  • Erstellung von Rentengutachten mit alternativen Hochrechnungen
  • Beratung zur freiwilligen Rentenversicherung inklusive Rentabilitätsprüfung, ggf. Anmeldung zur freiwilligen Rentenversicherung usw.

Bei Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern stehen die Prüfung der Pflicht zur Beitragszahlung für Selbstständige und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen (Statusfeststellungsverfahren), Beratung in laufenden Verfahren der Überprüfung der Sozialversicherungspflicht, individuelle Beratung zur Befreiung von Beitragszahlungen, Information und Einzelfallberatung zur Sozialversicherungspflicht bei Minijob und Beschäftigung im Übergangsbereich, Beratung von Arbeitgebern und freiwillig Versicherten zur Optimierung von Sozialversicherungsbeiträgen, Beratung zum Aufbau und Gestaltung der Altersversorgung, ggf. unter Einbindung staatlicher und steuerlicher Förderung usw.

Rentenberater sind befugt, im Umfang des §10 Abs.1 Rechtsdienstleistungsgesetzes als Bevollmächtigte vor den Sozial- und Landessozialgerichten aufzutreten (vgl. § 73 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz). Das Berufsfeld des Rentenberaters bietet deshalb viele interessante Ausprägungen und ist sehr vielseitig.

Vor ihrer gerichtlichen Zulassung müssen Rentenberater den Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde erbringen. Die Erlangung der theoretischen Sachkunde ist durch die Absolvierung eines dreiwöchigen Lehrgangs an unterschiedlichen Veranstaltungsorten im Bundegebiet möglich, den die SDL-Akademie, das Campus-Institut und die Deutsche Makler-Akademie (vergleiche Links im Internet) gemeinsam erfolgreich anbieten. Die Teilnehmer sind verpflichtet, dort an zwei schriftlichen Prüfungsarbeiten mit jeweils dreistündiger Dauer teilzunehmen und die mündliche Prüfung vor einer sachverständigen Prüfungskommission (unter Beteiligung eines Sozialrichters) abzulegen.

Zum Nachweis der praktischen Sachkunde werden in der Regel Arbeitszeugnisse und sonstige Zeugnisse über die bisherige praktische Tätigkeit der zu registrierenden Person in dem Bereich des Sozial- bzw. Rentenrechts vorzulegen sein. Über die erforderliche praktische Sachkunde verfügt auch, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzt.

Ansonsten sollte der Aspirant zum Rentenberater mindestens sechs Monate unter der Verantwortung eines registrierten Rentenberaters oder einer für diesen Personenkreis tätigen qualifizierten Person oder des Mitglieds einer Rechtsanwaltskammer im Inland tätig gewesen sein.

Sehen auch Sie Ihre zukünftige berufliche Perspektive als unabhängige/-r Rentenberater/-in? Die Thematik der Sozialversicherungen mit dem Schwerpunkt Rentenversicherung reizt Sie? Möchten Sie Versorgungswerke in der bAV erstellen, Altersteilzeitmodelle & Vorruhestandsregelungen für Unternehmen und deren Mitarbeiter ausarbeiten? Oder möchten Sie Ihre Mandanten vor Sozial- & Landgerichten als Vertrauensperson vertreten?

Gerne informieren wir Sie über unser erfolgreiches, praxisnahes Lehrgangskonzept. Nähere Informationen über den Aufbau und Ablauf des Lehrgangs sowie die kostenlose Infobroschüre finden Sie zusammen mit den aktuellen Terminen auf unserer Website unter: https://sdl-akademie.de/rentenberater/.

Über die SDL Seminarteam GmbH

Die SDL Akademie ist Ihr Partner für die erfolgreiche Durchführung von Seminaren, Tagungen und Kongressen zu den Themenbereichen betriebliche Altersversorgung (bAV) und Rentenrecht. Auf beiden Gebieten verfügen wir über eine hohe Expertise. Bei uns finden Sie ein umfassendes und stets aktuelles Fortbildungsangebot, das stetig an Ihren Bedürfnissen orientiert ausgerichtet und erweitert wird.

Darüber hinaus liefern wir mit unseren Bildungsgruppenpartnern auch in den Unternehmensbereichen Fuhrparkmanagement, Facility Management, Ausbildungsmanagement und Postdienste & Informationslogistik wertvolles Fach- und Methodenwissen. Gemeinsam bieten wir jährlich etwa 500 Weiterbildungsveranstaltungen für mehr als 4.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an.

Praxisrelevante Seminarinhalte, innovative Lehrmethoden, erfahrene Referentinnen und Referenten sind ein Erfolgsfaktor für erstklassige Weiterbildung. Ebenso wichtig sind jedoch die Mitarbeiter, die für einen reibungslosen Ablauf sorgen – vom Seminarkonzept bis zur Erstellung der Seminarunterlagen, vom Hotelmanagement bis zur individuellen Seminarberatung. Damit sich jeder von Anfang an wohl fühlt. Lernen Sie unser kleines Team kennen!

Unsere Seminare bieten wir deutschlandweit an mehr als 20 Seminarorten an. Unsere ausgewählten Tagungshotels kennen die Bedürfnisse und Wünsche von Referenten, Trainern und Seminarteilnehmern. Alle Hotels verfügen über eine professionelle technische Ausstattung der Seminarräume. Mit ihrem exzellenten Service und hohen Qualitätsanspruch, ihren individuellen Besonderheiten und einem angenehmen, störungsfreien Umfeld erfüllen sie die Voraussetzungen für konzentriertes Arbeiten in angenehmer Atmosphäre.

Volle Flexibilität. Offene Seminare, Inhouse-Seminare oder individuelles Coaching – Sie entscheiden und suchen sich das für Sie optimale Angebot aus unserem Themenspektrum aus.

Zu unserer Bildungsgruppe gehören u.a. die Akademie für innovatives Ausbildungsmanagement, die Panorama Bildungsgruppe sowie die auf Facility-Management spezialisierte Fachakademie CompendiumPlus.

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