Geklagt hatte eine Frau, die auf einer zunächst zweispurigen Straße den rechten Fahrstreifen befuhr. An der beidseitigen Verengung der Fahrbahn kollidierte sie mit einem LKW, der links neben ihr fuhr. Die Versicherung des Fahrers regulierte den Schaden der Frau zu 50 Prozent. Diese berief sich darauf, dass sie auf dem rechten Fahrstreifen Vorfahrt hatte und der LKW-Lenker sie offensichtlich übersah. Sie verlangte daher vollen Schadenersatz. Ihre Klage wurde jedoch auch vom BGH in letzter Instanz abgewiesen.
Laut dem Urteil hat bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung keiner der seitherigen Streifen einen Vorrang. Darauf weist ein Warnschild hin, das in Anlage 1 der Straßenverkehrsordnung als Zeichen 120 aufgelistet ist. Daher müssten sich die nebeneinander Fahrenden an der Verengung rücksichtsvoll darüber verständigen, wer als erstes in die Engstelle einfahren darf. Gelinge die Verständigung nicht, seien sie verpflichtet, im Zweifel jeweils dem oder der anderen den Vortritt zu lassen. Anders sei die Rechtslage dagegen bei einer einseitigen Verengung der Fahrbahn, bei der einer der beiden Fahrstreifen endet, worauf das Warnschild 121 hinweist. In diesem Fall habe der weiterführende Fahrstreifen grundsätzlich Vorrang, wobei jedoch der Spurwechsel nach dem Reißverschlussverfahren ermöglicht werden muss.
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen und Versichern mit den digitalen Initiativen der W&W brandpool und bietet auf diese Weise Kundinnen und Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Kornwestheim arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.
Wüstenrot & Württembergische AG
W&W-Platz 1
70801 Kornwestheim
Telefon: +49 (7141) 16751470
Telefax: +49 (711) 662-2520
http://www.ww-ag.de
KK Externe Kommunikation
Telefon: +49 (7141) 16-751467
Fax: +49 (7141) 16-851467
E-Mail: doerte.lochner@ww-ag.com