PKV zur Krankenhausreform: Mehr Qualität für Patienten statt abstrakte Planspiele

Zu den Beratungen von Bund und Ländern über die Krankenhausreform erklärt Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV):

„Auch die PKV sieht den Reformbedarf in der Krankenhausversorgung. Leitgedanke jeder Reform muss die Qualität der medizinischen Versorgung sein, nicht aber abstrakte Berechnungen der vermeintlich ‚richtigen‘ Zahl und Größe von Krankenhäusern. Zur Qualität gehört auch eine gute Versorgung des ländlichen Raums.

Die Private Krankenversicherung ist Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung und nach der Gesetzlichen Krankenversicherung der wichtigste Kostenträger für die Krankenhäuser in Deutschland. Die PKV muss, wie die anderen Partner der Selbstverwaltung auch, in die Ausgestaltung der Reform einbezogen werden. Dazu gehört auch weiterhin die stimmberechtigte Beteiligung der PKV in den entsprechenden Gremien.

Die vorgesehene Finanzierung von Vorhaltekosten birgt die Gefahr von Fehlanreizen. Für uns als  PKV ist es wichtige, dass die neue Vergütungssystematik nicht zu einer Verstaatlichung der Krankenhauslandschaft führt. Gute Krankenhäuser im Sinne der Patientinnen und Patienten erfordern den unternehmerischen Anreiz zu wirtschaftlichem Handeln und stetigen qualitativen Verbesserungen im Wettbewerb.

Eine Vorhaltefinanzierung sollte nur dort gezahlt werden, wo sie erforderlich ist, um bedarfsnotwendige Strukturen zu sichern, die sich nicht aus dem regulären Betrieb finanzieren können. Hauptproblem ist die unzureichende Finanzierung der Investitionskosten durch die Bundesländer. Auch das bleibt eine staatliche Aufgabe, sie darf nicht auf die Versicherten und Beitragszahler abgewälzt werden. Die Vorhaltefinanzierung darf auf keinen Fall dazu führen, die Länder aus der Verantwortung für die Finanzierung der Investitionen zu entlassen. Bei der Refinanzierung von Vorhaltekosten müssen alle Kostenträger angemessen beteiligt sein. Es ist daher richtig, dass vorhandene Abrechnungswege über die Krankenhausabrechnung und über Zuschläge auf tatsächliche erbrachte Behandlungen erfolgen.

Die Reform muss ausreichende Leistungsanreize für die Krankenhäuser geben, sich um Patienten zu bemühen. Dafür sollen die Krankenhäuser auch weiterhin vor allem nach ihren konkreten Leistungen honoriert werden. Die Kliniken müssen im Wettbewerb um Patienten zu einer stetigen Verbesserung des Leistungsangebots beitragen. Generell sollte die Transparenz gegenüber den Patienten erhöht werden.

Die PKV legt großen Wert darauf, die Wahlmöglichkeiten für die Patienten zu sichern. Die Reform darf nicht dazu führen, dass faktisch Monopolanbieter für bestimmte Leistungen geschaffen werden. Die PKV ist für einen funktionierenden Qualitäts- und Versorgungswettbewerb. Krankenhäuser müssen auch eine Entwicklungsperspektive haben und dürfen nicht auf ewig auf vorgegebene Strukturen festgelegt werden.

Die Patienten wollen bei stationären Behandlungen entscheiden können, wer sie behandelt und wie sie untergebracht sind. Insgesamt haben sich in der PKV über 13,5 Millionen Menschen für Versicherungen mit Wahlleistungen im Krankenhaus entschieden. Das ist ein historischer Höchststand, der zeigt: Die Menschen wollen Wahlfreiheit und nehmen Krankenhausleistungen sehr bewusst in Anspruch. Der Umfang der Wahlleistungen muss daher erhalten und auf veränderte Angebote angepasst werden, etwa bei der geplanten speziellen sektorengleichen Vergütung (‚hybrid-DRG‘).“

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