Kieler Woche: Leinen los – aber nur gut versichert!

Das größte Segelevent der Welt, die Kieler Woche, zieht Wassersportler*innen an wie ein Magnet. Doch bevor Bootsbesitzer*innen Fahrt aufnehmen, sollten sie an einen adäquaten Versicherungsschutz denken. Im Gegensatz zum Straßenverkehr wird in Deutschland zwar keine Haftpflichtversicherung für Boote vorgeschrieben. „Fügt man anderen aber einen Schaden zu, kann das sehr kostspielig werden. Daher sind die Privat- oder die Bootshaftpflichtversicherung unverzichtbar“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Beschädigt man das eigene Boot, empfiehlt sich die Bootskaskoversicherung.

Wassersportler*innen, die mit Paddel-, Ruder- oder Tretbooten umherschippern, haben oftmals das Glück, dass ihre Privathaftpflichtversicherung (PHV) durch Wasserfahrzeuge verursachte Schäden abdeckt. Allerdings gilt dieser Einschluss nicht bei allen PHV-Verträgen; auch die Obergrenzen hinsichtlich der Segelfläche sowie der Motorstärke von Booten weichen von Tarif zu Tarif voneinander ab. Es lohnt sich daher, bei der Versicherung nachzufragen.

Für Boote und Jachten, die nicht über die PHV versicherbar sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung. „Rammt ein Bootseigentümer beispielsweise eine Jacht oder verletzt beim Einlaufen in den Hafen in einem unachtsamen Moment einen Stand-up-Paddler, leistet der Versicherer für den Sach- oder Personenschaden“, sagt Boss. Bei der Tarifwahl sollten Bootseigentümer*innen darauf achten, dass auch Personenschäden mitversichert sind, die sich Crewmitglieder untereinander zufügen. Sofern vorhanden, sollten ebenfalls Bootstrailer und Beiboote eingeschlossen sein. Der Schutz gilt weltweit und die Deckungssumme sollte bei mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden liegen. Auch eine Forderungsausfalldeckung ist empfehlenswert. Nur dann kommt der eigene Bootshaftpflichtversicherer für Schäden auf, die durch Dritte verursacht wurden und von diesen aus finanziellen Gründen nicht gezahlt werden können. Besonders leistungsstarke Tarife zeichnen sich zusätzlich dadurch aus, dass sie auch die Teilnahme an einer Regatta versichern sowie Schäden, die beim Transport des Bootes mit einem Trailer entstehen.

Schon gewusst? In manchen Gebieten der Welt ist eine Bootshaftpflichtversicherung obligatorisch. Auch können bestimmte Mindestdeckungssummen vorgegeben sein. Wer durch die Weltmeere fährt, sollte daher eine gültige „Blaue Karte“ mit sich führen. Sie ist die Versicherungsbestätigung für diese Police. Fehlt die blaue Karte, können Bußgelder oder gar die Bootsbeschlagnahme drohen.

Schäden am eigenen Boot können ähnlich wie bei einem Auto durch die Kaskoversicherung abgesichert werden. Die Bootskaskoversicherung ist grundsätzlich eine Allgefahrendeckung. Das heißt, es ist alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Anders als in der Haftpflichtversicherung gilt der Versicherungsschutz nicht weltweit, sondern nur für die vertraglich vereinbarten Gewässer. Ein wichtiges Kriterium ist die Mitversicherung von Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten sowie Folgeschäden. Läuft man beispielsweise auf Grund, können immense Schäden entstehen, unter anderem am Kiel oder am Antrieb und Folgeschäden auslösen. Auch Schäden, die durch grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles entstanden sind, sollten mitversichert sein.

Die Versicherungssumme einer bootseigenen Kaskoversicherung sollte dem Wert des Wasserfahrzeugs entsprechen. Für die Prämie sind unter anderem Antriebsart, Motorstärke beziehungsweise Segelfläche und Wert des Bootes entscheidend. Einige Versicherer versichern das Boot dauerhaft zum Neuwert und verzichten auf einen Abzug ‚neu für alt‘. Dies kommt Bootseigentümer*innen dann zugute, wenn nach einem versicherten Schaden bei der Reparatur ein altes Bauteil gegen ein neues getauscht wird.

Mehr zum Versicherungsschutz an Bord finden Sie hier.

Über Bund der Versicherten e. V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de

Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel