Gesetzesentwurf zur kommunalen Wärmeplanung weist schwerwiegende Mängel auf

„Grundsätzlich begrüßen wir das Vorhaben einer kommunalen Wärmeplanung. Doch wie bereits beim GEG sind die sozialen Belange im Referentenentwurf für die Wärmeplanung erneut gänzlich vernachlässigt. Demnach sollen nur öffentliche und private Belange gegen- und untereinander abgewogen werden. Das Wort „sozial“ kommt in dem Entwurf nicht einmal vor“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Als einer der wichtigsten Akteure in diesem Bereich muss die Wohnungswirtschaft dringend in die Prozesse einbezogen werden. Das ist bisher nicht der Fall. Allein um die künftigen Energienachfrage abschätzen zu können, müssen die Planungen der Wohnungsunternehmen bis 2045 zwingend einbezogen werden.

Laut dem Entwurf sollen Länder den Kommunen aufgeben dürfen, bestimmte Umsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, darunter einen Anschluss- und Benutzungszwang. „Das lehnen wir ab. Wenn überhaupt, obliegt die Entscheidung allein der Kommune. Anschluss- und Benutzungszwänge sind allgemein nicht vertretbar, solange nicht angemessene Preise, Preistransparenz und eine Preiskontrolle garantiert werden“, sagt Gedaschko.

Beim Thema Datenverarbeitung sieht die Wohnungswirtschaft ebenfalls erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die in den letzten 3 Jahren zu übermittelnden gebäudescharfen Daten begegnet keinen grundlegenden Bedenken. Diese Praxis ist bekannt etwa aus den Energieausweisen. Bei Mehrgeschosswohnungen ist ein Rückgriff auf den jeweiligen Mieter- und damit auch den individuellen Verbrauch kaum möglich.

Vorgesehen ist aber die Regelung , wonach aus jedwedem „öffentlichen Interesse“ die Energiedaten einschließlich personenbezogener Daten weitergegeben werden dürfen. „Das lehnen wir aufs Schärfste ab! Die Daten werden für die Kommunale Wärmeplanung erhoben und sollen dort auch vorgehalten und genutzt werden. Weitergegeben werden dürfen höchstens aggregierte, aber keine gebäudescharfen oder persönlichen Daten.“

Über den GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Klingelhöferstraße 5
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 82403-0
Telefax: +49 (30) 82403-199
http://www.gdw.de

Ansprechpartner:
Andreas Schichel
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 82403150
Fax: +49 (30) 82403159
E-Mail: schichel@gdw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel